Gewaltschutz und Fußfessel: Hubig versteht kein Spanisch

Anton Benz über den Kabinettsbeschluss zum Gewaltschutzgesetz

Stimmt der Bundestag dem Regierungsentwurf zu, können Familiengerichte in ganz Deutschland Fußfesseln anordnen, um häusliche Gewalt zu verhindern.
Stimmt der Bundestag dem Regierungsentwurf zu, können Familiengerichte in ganz Deutschland Fußfesseln anordnen, um häusliche Gewalt zu verhindern.

Ein Satz, den es eigentlich nicht geben sollte: Wenn Deutschland bei der Vermeidung von häuslicher Gewalt einen ähnlichen Weg einschlagen will wie Spanien, dann sollte Deutschland eben einen ähnlichen Weg einschlagen wie Spanien. Stattdessen pickt sich Justizministerin Stefanie Hubig im Kabinettsentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes die Fußfessel als vermeintliche Wunderwaffe im Kampf gegen Beziehungstaten heraus – und bezeichnet das als »spanisches Modell«. Was sie dabei außen vor lässt: den gesamten Unterbau, der diesen Ansatz trägt. Spezialisierte Gerichte etwa, oder die enge Zusammenarbeit von Polizei, Frauenberatungsstellen, Jugendamt und Täterarbeits-Einrichtungen.

Die Bedeutung von Letzteren wird durch den Kabinettsbeschluss zwar anerkannt, da Gerichte künftig »Anti-Gewalt-Trainings« anordnen können – doch bleibt die Täterarbeit in Deutschland dramatisch unterfinanziert. Nicht nur hier muss die Regierung deutlich nachbessern, will sie das spanische Modell übernehmen und – vor allem – häusliche Gewalt wirksam eindämmen.

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