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Israel greift Ziele im Libanon an
Mindestens drei Menschen in der libanesischen Hauptstadt getötet – Ziel soll ein Hisbollah-Anführer gewesen sein
Tel Aviv. Bei einem Angriff Israels auf einen ranghohen Hisbollah-Anführer in der libanesischen Hauptstadt Beirut sind nach libanesischen Angaben mindestens drei Menschen getötet worden. Nach Angaben des Hisbollah-nahen Fernsehsenders Al-Majadin wurden bei dem Angriff auf eine Wohnung im Vorort Haret Hreik außerdem 25 Menschen verletzt. Es war der erste israelische Angriff im Großraum Beirut seit Monaten.
Die libanesische Nachrichtenagentur NNA berichtete, bei dem Angriff sei auch erheblicher Schaden an benachbarten Gebäuden und Autos auf der Straße entstanden.
Angriff auf »Generalstabschef« der Hisbollah
Israelische Medien berichteten, Ziel des Angriffs sei der Hisbollah-Führer Haitham Ali Tabatabai gewesen. Es handele sich um die »Nummer zwei« innerhalb der Hisbollah-Miliz. Die USA hatten 2018 eine Belohnung für seine Ergreifung ausgesetzt.
Das Büro des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu teilte mit, die Armee habe »den Hisbollah-Generalstabschef angegriffen, der den Aufbau und die Wiederbewaffnung der Terrororganisation geleitet hatte«. Netanjahu habe die Attacke gemäß der Empfehlung des Verteidigungsministers Israel Katz und des Militärchefs Ejal Zamir angeordnet. Von der Hisbollah gab es zunächst keine offizielle Mitteilung zu dem Vorfall.
Verteidigungsminister Katz sagte, Israel werde weiterhin mit Entschlossenheit handeln, »um jede Bedrohung für die Bewohner des Nordens und den Staat Israel zu verhindern«. Katz drohte: »Wer die Hand gegen Israel erhebt, dem wird die Hand abgeschlagen.« Man werde eine Rückkehr zur Realität vor dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 nicht zulassen.
Israel und die vom Iran unterstützte Miliz hatten sich im November 2024 nach mehr als einjährigem gegenseitigen Beschuss auf eine Waffenruhe geeinigt. Dennoch greift das israelische Militär immer wieder Ziele im Libanon an. Beide Seiten werfen sich Verstöße gegen die Vereinbarung vor. dpa/nd
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