Wichtige Nebensache

Eine Landwirtin klagt dagegen, dass die EU-Agrarbeihilfen für ihren Betrieb im Internet veröffentlicht werden. Ganz klar ist das ein Frage des Datenschutzes. Mit der umstrittenen Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Verbindungsdaten hat ihr Problem auf den ersten Blick nichts zu tun. Und doch ist es ein Nebenaspekt, dass Provider ein halbes Jahr lang speichern müssen, wer wann wie lange im Netz unterwegs ist. Denn diejenigen Bürger, die sich auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung über Beihilfen informieren wollen, sind gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, kritisiert das Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Gerade das Nebensächliche daran zeigt, wie weit diese Datensammlung alle Bereiche gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen Lebens durchdringt.

Angesichts der wiederholt auch von Gerichten geäußerten Zweifel bedeutet es eine besondere Missachtung, dass die Bundesregierung weitere Vorhaben vorantreibt, die noch über die bisherige Verbindungsdaten-Speicherei hinausgehen. So soll ein Gesetz, das diese Woche im Bundestag beraten wird, Internetanbieter zur flächendeckenden Aufzeichnung des Surfverhaltens ermächtigen. Es war daher überfällig, dass der Europäische Gerichtshof gerichtlich aufgefordert wird, die Europäische Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten auf ihre Vereinbarkeit mit Grundrechten zu überprüfen. Es könnte sein, dass der EuGH dem ausweicht und sich darauf beruft, im Fall der Landwirtin gehe es vor allem um eine Frage des E-Government, also von Behörden im Internet. Insofern wäre sicherer, das Bundesverfassungsgericht würde bald nachlegen.

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