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Riegel vor!

Die Bundeswehr ist laut Grundgesetz eine Verteidigungsarmee. Nicht wenigen Abgeordneten im Hohen Haus ist das ein Dorn im Auge. Sie fordern in regelmäßigen Abständen, das Grundgesetz so zu ändern, dass die Bundeswehr über den Verteidigungsauftrag hinaus Kompetenzen erhält. Die Entführung der »Hansa Stavanger« war für den »unbelehrbaren Wiederholungstäter« Franz Josef Jung offenbar willkommener Anlass, die Armee auch für Geiselbefreiungen in Stellung zu bringen – im Ausland wie im Inland.

Unter allen Umständen muss dem Trend nach mehr Militär ein Riegel vorgeschoben werden. Die Bundeswehr darf weder einen Kampfauftrag im Ausland erhalten, noch für Polizeiaufgaben im Inland eingesetzt werden. Für Gei- selnahmen – gleich ob in Deutschland oder anderswo – ist die Polizei zuständig, sonst niemand. Kämen Jung und seine Kameraden mit ihren Vorschlägen durch, ist eine weitere Militarisierung Deutschlands die logische Folge.

Die Vehemenz, mit der konservative Politiker immer wieder versuchen, die Änderung des Grundgesetzes auf die Tagesordnung zu setzen, braucht das Handeln aller zivilgesellschaftlichen Akteure. Dieser Druck ist nötig, nicht zuletzt auf der Straße, jene Mehrheiten im Bundestag zu erreichen, die ein weiteres Mandat für Kampfeinsätze der Bundeswehr verhindern. Nicht Ausbau und Kompetenzerweiterung der Armee gilt es durchzusetzen, sondern Abrüstung – und zwar radikal.

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