Ein Krankheitstag – 500 Euro weniger

Landesarbeitsgericht München urteilte zu Gunsten einer Callcenter-Beschäftigten

  • Rolf-Henning Hintze, München
  • Lesedauer: 2 Min.
Ein arbeitnehmerfreundliches Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen. Die Gewerkschaft ver.di spricht von »bundesweiter Bedeutung«.

Das Landesarbeitsgericht München hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die dagegen geklagt hatte, dass ihr Arbeitgeber wegen Krankheit 1000 Euro vom Lohn einbehielt. Der Arbeitgeber, das Callcenter Bestseller, zieht demnach Mitarbeitern bei auch nur einem einzigen Krankheitstag im Monat den gesamten Gesundheitsbonus von 500 Euro ab. Sollte ein Arbeitnehmer das Pech haben, am 31. eines Monats und auch noch am 1. des Folgemonats krank zu sein, so muss er damit rechnen, dass ihm der monatliche Bonus gleich zweimal nicht ausgezahlt wird.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht München der Klägerin, die als Gewerkschaftsmitglied Rechtsschutz bekam, lediglich eine Rückzahlung von 100 Euro zugesprochen. Demgegenüber entschied das Landesarbeitsgericht nach einer mündlichen Verhandlung am Dienstag, dass die Klägerin Anspruch auf den gesamten Gesundheitsbonus für zwei Monate habe. Die Bestseller GmbH muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Revision wurde zugelassen (Az.: 8 Sa 131/09). Die schriftliche Begründung des Urteils wird voraussichtlich in einigen Wochen vorliegen. Während der kurzen mündlichen Verhandlung wurde erkennbar, dass der Richter den Anteil des Gesundheitsbonus an den Gesamtbezügen von 25 Prozent als extrem hoch ansah.

Die Leiterin der Rechtsschutzabteilung von ver.di München, Martina Wimmer, sagte gegenüber ND, es sei gelungen, einen Versuch der Aushöhlung des Entgeltfortzahlungsgesetzes abzuwehren. Sie maß dem Urteil des Landesarbeitsgerichts »bundesweite Bedeutung« zu, auch wenn nicht auszuschließen sei, dass das im Rechtsstreit unterlegene Callcenter das Bundesarbeitsgericht anrufen werde. Wimmer sagte weiter, ihr sei in ihrer gesamten bisherigen Praxis noch kein Arbeitsvertrag untergekommen, in dem der Arbeitnehmer wegen eines einzigen Krankheitstages 500 Euro im Monat verliere.

Die Geschäftsführung des Callcenters war am Mittwoch nicht zu sprechen.

Klägerin Sabine Beineke sagte, nach dem Urteil schwebe sie fünf Zentimeter über dem Boden. Es sei ihr um ein Musterurteil gegangen, um Angriffe auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die Hintertür abzuwehren. Beim Callcenter hatte sie 2008 gekündigt, als sie eine Arbeitsstelle bei ver.di München annahm.

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