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  • zweiten Anlauf von Rot-Rot Berlin für ein neues Vergabegesetz

»Geiz ist geil darf nicht das Entscheidungskriterium sein«

Stefan Liebich: Wir wollen soziale und ökologische Standards neu festlegen

  • Lesedauer: 5 Min.
Beim ersten Treffen der Berliner Koalitionsfraktionen nach der Sommerpause legte Wirtschaftssenator Harald Wolf (LINKE) den Senatoren und Staatssekretären einen Beschlussentwurf zum geplanten Berliner Vergabegesetz vor. Die Gesetzesvorlage kommt damit in die entscheidende Phase. Über die Reform des Vergabegesetzes sprach mit Stefan Liebich, wirtschaftspolitischer Sprecher der LINKEN im Berliner Abgeordnetenhaus, für ND Stefan Otto.
Bei der Neupflasterung des Oranienplatzes 2005 wurden Natursteine aus Indien eingesetzt, die höchstwahrscheinlich von Kindern hergestellt wurden.
Bei der Neupflasterung des Oranienplatzes 2005 wurden Natursteine aus Indien eingesetzt, die höchstwahrscheinlich von Kindern hergestellt wurden.

ND: Ein Bündnis von entwicklungspolitischen Organisationen fordert, dass öffentlich vergebene Aufträge künftig soziale und ökologische Standards erfüllen. Herr Liebich, kauft das Land Berlin immer noch Billigprodukte und öffnet Dumpinglöhnen damit die Tür?
Liebich: In manchen Fällen leider ja. Wenn der Staat als Auftraggeber keine Vorbildwirkung hat, dann stellen sich private Firmen natürlich auch die Frage, warum sie auf andere Kriterien als ihre eigenen Interessen achten sollten. Auch die Politik musste dafür erst sensibilisiert werden. Aber wir sind zuversichtlich, das Vergabegesetz jetzt ändern zu können.

Der Umfang dieser Aufträge beträgt in Berlin jährlich 5 Milliarden Euro. Das sind annähernd 20 Prozent der Haushaltsausgaben, also keine kleine Summe.
Richtig. Uns war bei der letzten Überarbeitung des Vergabegesetzes im April 2008 wichtig, dass Firmen, die vom Land Berlin Aufträge bekommen, ihre Arbeitnehmer nach Tarif bezahlen und nicht unterhalb eines Mindestlohns von 7,50 Euro. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das gegen europäisches Recht spreche.

Warum?
Es sei nicht mit dem europäischen Recht vereinbar, wenn in einem Mitgliedstaat der EU, der keine gesetzlichen Lohnuntergrenzen festgeschrieben hat, diese in Vergabegesetzen der Länder verlangt werden. Damit würde man Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten diskriminieren. Wir halten dem entgegen: Wenn wir keinen Mindestlohn einfordern, müssen Arbeiter, die Dumpinglöhne bekommen, vom Staat ergänzende Leistungen erhalten. Das wäre ebenso eine Subventionierung.

Wie haben Sie auf den Beschluss aus Luxemburg reagiert?
Wir haben diesen Passus im Vergabegesetz erstmal aussetzen müssen. Trotzdem wollten wir an einem fairen Vergaberecht festhalten und mussten dafür einen rechtssicheren Weg finden. Es war nicht ganz einfach, unseren Koalitionspartner davon zu überzeugen, dass wir zusätzlich die Einhaltung von Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufnehmen und dass wir nur ökologisch zertifizierte Produkte erwerben wollen.

Das bundesweite Vergabegesetz wurde im Dezember 2008 geändert. War das unterstützend für die Reform des Berliner Vergabegesetzes?
Ja, einmal abgesehen davon, dass man bundesweit hätte mehr durchsetzen können. Es ist trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung. Endlich gibt es Möglichkeiten, über den reinen Preisvergleich hinaus soziale und ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Geiz ist geil darf nicht das Entscheidungskriterium sein. Die Grünen haben schon vor einem Vierteljahr darauf gedrängt, dass wir das Gesetz wenigstens auf ökologische Komponenten hin ändern sollen. Wir wollen aber soziale und ökologische Standards neu festlegen.

Im Konjunkturpaket II hat Berlin kurzfristig mehr als 474 Millionen Euro vom Bund bekommen. Dafür wurden Vergaberichtlinien gelockert, und die Aufträge müssen nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden. Kann man dadurch auch anderen Standards die Tür öffnen?
Wenn unser neues Berliner Vergabegesetz erst einmal in Kraft tritt, dann gilt das auch für die Aufträge, die aus Konjunkturpaketen vergeben werden. Wenn alles gut läuft, wird über diese Reform bis zum Jahresende im Abgeordnetenhaus entschieden. Jetzt hingegen werden die Aufträge nach der gegenwärtigen Rechtslage vergeben.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde dafür kritisiert, dass sie die Verträge an Firmen vergibt, ohne auf ökologische Gesichtspunkte zu achten. Umweltsenatorin Katrin Lompscher (LINKE) fordert aber, dass Berlin die Vorgaben nach dem Kyoto-Protokoll erfüllt. Weiß die eine Hand nicht, was die andere will?
Beim Konjunkturpaket II gibt es Fristen, um das Geld abzurufen, denn es soll ja möglichst schnell in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden. Möglicherweise wurde dabei nicht alles Wünschenswerte berücksichtigt. Umso mehr gilt: Wenn man das verhindern will, braucht man gesetzliche Regelungen. Daran arbeiten wir.

Wie soll ein neues Vergabegesetz in die Praxis umgesetzt werden?
Wir werden festlegen, dass nicht nur Auftragnehmer, sondern auch Subunternehmer sich an die Kriterien halten müssen. Das müssen sie nachweisen, und zudem wird es Stichproben geben. Dafür soll der Senat eine zentrale Kontrollgruppe einrichten und das nicht nur den einzelnen Institutionen überlassen.

Gibt es dann ein zentrales Firmenregister wie in Bremen?
Es wird eine Auflistung derjenigen Unternehmen geben, die sich nicht an die Regeln halten. Gegebenenfalls erfolgen dann Sanktionen. Die Firmen können auch von folgenden Aufträgen ausgeschlossen werden.


Lexikon: Arbeitsnormen der ILO

Die Gründung einer Internationalen Arbeitsorganisation (Englisch: International Labour Organization – ILO) erfolgte 1919 in der Überzeugung, dass soziale Gerechtigkeit Voraussetzung für einen dauerhaften Weltfrieden ist. Wirtschaftliches Wachstum sei zwar wesentlich, reiche aber nicht aus, um Gerechtigkeit, sozialen Fortschritt und die Beseitigung von Armut zu gewährleisten. Seit 90 Jahren verfolgt die ILO ein globales Konzept, wonach sich die Wirtschafts- und Sozialpolitik einzelner Länder gegenseitig unterstützen soll, um eine dauerhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung voranzubringen.

Heute ist die Internationale Arbeitsorganisation eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Genf. Vier Aspekte bestimmen das Selbstverständnis der Einrichtung:

– Beseitigung der Zwangsarbeit

– Abschaffung der Kinderarbeit

– Verbot der Diskriminierung in eschäftigung und Beruf

– Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Diese Grundsätze dienten der Internationalen Arbeitsorganisation 1998 als Vorlage, um acht Kernarbeitsnormen über Prinzipien und Rechte für die Arbeit aufzustellen. Die Direktiven erfahren eine besondere politische Aufwertung, nachdem sich alle 182 Mitgliedstaaten der ILO dazu bekannt haben.

Eine dringliche Aufgabe sieht die Internationale Arbeitsorganisation darin, die Ratifizierung der Kernarbeitsnormen in ihren Mitgliedstaaten zu unterstützen. Jedoch scheitert eine schnelle Einbindung in verbindliches Recht oftmals daran, dass es ökonomische, institutionelle und kulturelle Hindernisse gibt, deren Überwindung langwierig ist. STO

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