Garzón auf Spaniens Anklagebank?

Richter wird Amtsmissbrauch vorgeworfen

  • Lesedauer: 3 Min.
Von Ralf Streck, San Sebastián

Die Luft um den umstrittenen spanischen Ermittlungsrichter Baltasar Garzón wird dünner. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat in der vergangenen Woche eine Klage gegen ihn angenommen. Garzón muss sich wegen Amtsmissbrauchs verteidigen.

Spanien tut sich schwer mit der Aufarbeitung des Putschs 1936 und der Franco-Diktatur. Das zeigt sich gerade am Fall Baltasar Garzóns (Foto: dpa). Dem Ermittlungsrichter am Nationalen Gerichtshof wird vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben, weil er Massengräber öffnen lassen wollte. Darin sind auch 35 Jahre nach dem Tod des Diktators Franco noch zehntausende Linke oder Republikaner verscharrt, die von der Falange oder der Guardia Civil ermordet wurden.

Am Sachverhalt selbst bestehen kaum Zweifel. Ein Ermittlungsrichter darf sich nicht eigenmächtig Kompetenzen zuweisen. Deshalb gab Garzón die Verfahren später an die zuständigen Provinzgerichte ab, die zuvor jahrzehntelang untätig geblieben waren. Auch gegen Verantwortliche der Franco-Diktatur wollte er nicht mehr ermitteln, als ihm die Staatsanwaltschaft – in Spanien ein eigenes Ministerium – die Unterstützung verweigerte. Das Ministerium, letztlich also die sozialistische Regierung, weigert sich nämlich, die Vergangenheit tatsächlich aufzuarbeiten. Sie beruft sich darauf, dass die Verbrechen verjährt seien oder unter die Amnestie fielen, die sich die Nachfolger Francos nach dessen Tod 1975 selbst gewährt hatten.

Es sagt viel über das heutige Spanien aus, dass die Opfer nicht geborgen und rehabilitiert wurden und ausgerechnet die »Falange de las Jons«, also die Partei des Diktators, Garzón nun vor Gericht zerren könnte. Dessen Anwalt Gonzalo Martínez-Fresneda fragt, was man wohl sagen würde, wenn die »Klage einer neonazistischen Partei in Deutschland gegen einen Richter angenommen würde, weil der versuchte, Naziverbrechen zu ermitteln«. Er sei gespannt, wie Spanien diesen Vorgang in der EU erklären will.

In der Tat spricht es Bände, dass baskische Parteien verboten werden – woran Garzón federführend mitwirkt –, Faschisten aber ungehindert agieren können. Aber auch Garzón hatte seine Ermittlungen willkürlich auf den Zeitraum von 1936 bis 1952 begrenzt. Die Verantwortlichen jener Zeit sind tot. Männer wie Manuel Fraga Iribarne, während der Diktatur Minister, später Regierungschef Galiziens, und andere sollten verschont werden. Iribarne ist Gründer und Ehrenmitglied der Volkspartei (PP) und hat sich nie von Putsch und Diktatur distanziert.

Gründe, Garzón seines Amts zu entheben, gäbe es übrigens genug. Er ließ 1998 die baskische Zeitung »Egin« »vorläufig« schließen. Seine Vorwürfe, sie sei Teil der Untergrundorganisation ETA, waren haltlos, stellte der Oberste Gerichtshof 2009 fest. Kürzlich urteilte der Internationale Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, Garzón hätte im Fall des sozialistischen Sicherheitsstaatssekretärs Rafael Vera – einst Garzóns Fraktionskollege im Parlament – wegen Befangenheit die Ermittlungen nicht führen dürfen. Schließlich könnte ihn sein Amt kosten, dass er Anwaltsgespräche mutmaßlich korrupter PP-Mitglieder in der Haft abhören ließ.

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