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Etappensieg
Das Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung steht für den Erfolg einer der größten Bürgerrechtsbewegungen der vergangenen Jahre. Quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen und Parteien haben sich Bürgerinnen und Bürger gegen das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung organisiert und ihren Protest auf die Straße getragen. Im bislang umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts hatten etwa 35 000 Menschen Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Ihren Argumenten folgten die Richter und erklärten die Vorschriften in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig.
Die Regierungskoalition und der Bundesrat, die das Gesetz 2007 verabschiedet haben, missachteten also – wie bei der Hartz-Gesetzgebung – die Grundrechte und mussten von den obersten Verfassungshütern zurecht gewiesen werden.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat nur das derzeitige Gesetz außer Kraft gesetzt und nicht generell einer Vorratsdatenspeicherung widersprochen. Auch die politisch und juristisch umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten stellten die Richter nicht in Frage. Damit ist eine verdachtsunabhängige Speicherung der Daten aller Bürger nicht vom Tisch. Eine neue Fassung des Überwachungsgesetzes könnte sie wieder unter Generalverdacht stellen. Deshalb müssen der Protest und auch die juristische Klage vor dem europäischen Gerichtshof weitergeführt werden.
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