Weiter Salz in der Werra

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Verwaltungsgericht Kassel hat vergangene Woche die Klage der thüringischen und hessischen Gemeinden Gerstungen, Herleshausen und Witzenhausen sowie einer Fischereigenossenschaft gegen eine Vereinbarung zwischen dem Kaliproduzenten K + S und den beiden Bundesländern zurückgewiesen. Diese erlaubt dem Unternehmen in den nächsten 30 Jahren weiter Salzlauge-Rückstände in die Flüsse Werra und Fliede zu leiten. Die von den CDU-Umweltministern von Thüringen und Hessen ausgehandelte Vereinbarung war auf Widerstand von Anrainern und Umweltverbänden gestoßen.

In der Auseinandersetzung wird mit harten Bandagen gekämpft. Ein am 17. Februar 2010 im ZDF ausgestrahlter Beitrag zur Werraversalzung wurde von der Homepage des Senders genommen und wird nicht mehr ausgestrahlt, nachdem K + S dem Film mangelnde Objektivität vorgeworfen hatte. Dem Vorsitzenden der Werra-Weser-Anrainer-Konferenz Walter Hölzel wurde auf Antrag von K + S ein Zwangsgeld von 250 000 Euro angedroht, wenn er weiterhin in er Öffentlichkeit behauptet, die Rückstandshalden des Konzerns seien heute nicht mehr genehmigungsfähig, weil die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu groß seien.

Die hessische Landtagsabgeordnete der LINKEN, Marjan Schott, monierte, dass mit der Vereinbarung Gesetze und Beschlüsse zum Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen verletzt würden und warnte vor den hohen Folgekosten.

Ende Mai forderte auch der hessische Landesverband der Naturfreundejugend einen Stopp der Versalzung der Flüsse und berief sich dabei auf die Europäische Wasser-Rahmenrichtlinie, die Weichen für eine umweltverträgliche Wassernutzung stellen soll. In dem Beschluss der Naturfreundejugend wird auch an den Artikel 41 der hessischen Verfassung erinnert, in dem die »Sofortsozialisierung von Kohle und Stahl, Erzen und Kali, Energie und Eisenbahnen« festgeschrieben ist. Dieser Passus böte den Politikern die Handhabe, auch einen führenden Konzern, der hohe Gewinne im In- und Ausland macht, in die Schranken zu weisen.

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