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Bestens bewährt
Das deutsche Asylrecht habe sich bestens bewährt. Mit diesem Argument des CSU-Generalsekretärs ist wohl alles darüber gesagt, was man auch von der Bundesregierung zum Thema Humanisierung des Asylrechts erwarten kann. Nicht viel. Genau darum aber geht es – ob es gelingt, das Asylrecht wieder dem Anspruch anzunähern, den sein Name verkündet. Seit 1993, dem Jahr des sogenannten Asylkompromisses, wären Gesetzesänderungen in diesem Bereich meist mit »Asylunrecht« besser überschrieben gewesen. Ob die Regularien zum Umgang mit Asylbewerbern in der EU einheitlich sind, ist eine für die Verwaltung wichtige Frage. Ob sie menschlich sind und verkraftbar, ist eine Frage der Politik. Nicht der Vorstoß zur Vereinheitlichung stört den Herrn Dobrindt von der CSU, sondern dass mehr Milde gegenüber Asylbewerbern walten soll.
Seit über zehn Jahren werden die Regularien im Umgang mit Asylbewerbern EU-weit angeglichen. Die Bundesrepublik hat in diesen Verhandlungen dafür gesorgt, dass liberale Vorstellungen oft scheiterten und das rigide deutsche Recht zur allgemeinen Norm wurde. Trotzdem wird noch immer ein Flickenteppich beklagt. Weil die Staaten die beschlossenen Richtlinien umsetzen oder eben nicht. Das gilt auch für Deutschland; die aktuellen Vorschläge sind schon deshalb kein Grund zur Euphorie.
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