DDR-Ministerrenten bleiben gekürzt

Bundesverfassungsgericht weist Klage zurück

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die aus politischen Gründen gekürzten Renten für ehemalige DDR-Minister sind zu Recht gekürzt, so die Richter.

Für das Gericht in Karlsruhe ist die von zwei Klägern als Rentenstrafrecht empfundene Kürzung ihrer Ansprüche »nicht zu beanstanden«. Der ehemalige Umweltminister Hans Reichelt und der Vize-Minister für Leichtindustrie Hans Lessing hatten geltend gemacht, dass sie nicht nur gegenüber den normalen Rentnern mit Ansprüchen aus der DDR-Rentenversicherung, sondern auch gegenüber sonstigen Angehörigen von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen benachteiligt würden. Diese Benachteiligung nennt das Gericht nun in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss »aus sachlichen Gründen gerechtfertigt«. Die ehemaligen Minister seien »durch das Politbüro der SED in erster Linie nach politisch-ideologischen Kriterien ausgewählt worden«.

Freilich sind die Richter der Meinung, dass die Mitglieder auch anderer Zusatzrentenversorgungssysteme in der DDR überbezahlt waren. Ihre Zugehörigkeit zu einem der Zusatzsysteme sei »stets mit der Zahlung überhöhter, nicht leistungsgerechter Entgelte einhergegangen«, erklären die Richter – wie etwa Ärzte und Zahnärzte mit eigener Praxis, Pädagogen und Hochschulprofessoren sowie künstlerisch Beschäftigte des Rundfunks, Fernsehens und Filmwesens. Die Kläger gehörten, so die Richter streng, nun allerdings einer Personengruppe an, die teilweise nicht leistungsbezogen bezahlt worden sei. Ihre Entgelte seien vielmehr »Prämien für Systemtreue« gewesen, sie selbst hätten damit von »ungerechtfertigten Vorteilen« profitiert.

Der Gesetzgeber hatte die letztlich verbleibende Personengruppe, die nach Auffassung des Staates für ihre Stellung in der DDR mit einer gekürzten Rente büßen solle, erst im Jahr 2005 neu definiert und auf »Minister, stellvertretender Minister oder stimmberechtigtes Mitglied von Staats- oder Ministerrat oder als ihre jeweiligen Stellvertreter« begrenzt. Die Eingrenzung war wegen eines zuvor gefällten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden. Dieses hatte 1999 und noch einmal 2004 die bis dahin geltenden Regelungen als verfassungswidrig bezeichnet, die alle Angehörigen »staats- oder systemnaher« Versorgungssysteme einer Rentenkürzung unterzogen. Eben wegen dieser Erfolge vor Gericht hatten auch die ehemaligen Angehörigen des Ministerrates ihr Anliegen erneut bis nach Karlsruhe getragen. Dort sind sie nun gescheitert. Nach Auskunft von Anwalt Karl-Heinz Christoph stößt der Beschluss bei seinen Mandanten auf Unverständnis. Er rechne damit, dass der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seine Fortsetzung finden werde. »So viel Unrecht kann nicht auf Dauer Bestand haben.«

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