BLOGwoche: Tatort RTL 2

  • Heiko Hilker
  • Lesedauer: 2 Min.

»Tatort Internet.« Seit der ersten Ausstrahlung am 7. Oktober gingen bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) immer mehr Beschwerden ein. Die KJM hat sich nun auf ihrer Sitzung am (...) 10. November »nach einer kritischen, intensiv geführten Diskussion« entschieden, »dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht«.

Und die KJM vermeldet: »Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung prüfen.«

Soll damit etwa die lange Entscheidungszeit begründet werden? Dafür ist die Begründung doch etwas dürr. »Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.« Kinder und Jugendliche erhalten also kaum Hilfen. Man zweifelt zwar an der Gestaltung der Sendung, will sie jedoch aus jugendschutzrechtlicher Sicht nicht beanstanden.

»Dabei muss berücksichtigt werden, dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – leider – zu unserem Alltag gehört und auch gehören muss«, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. »Zu begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird – und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben.« Das sind wohl kaum Kinder und Jugendliche.

Die Autor ist Mitglied des MDR-Rundfunkrates und lebt in Dresden; zum weiterlesen: www.heiko-hilker.de/index.php?option=com_content&view=article&id=747:jugendmedienschutz-gut-ding-will-weile-haben&catid=5:blog&Itemid=4

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