Diakonie: Hartz-IV-Bezieher sollten beim Elterngeld aktiv werden
Anlass für die Empfehlung ist die Tatsache, dass das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger ab 2011 gestrichen wird. Davon besonders betroffen seien diejenigen Hartz-IV-Empfänger, die das Elterngeld, das in der Regel ein Jahr lang gezahlt wird und 300 Euro monatlich beträgt, durch die sogenannte Verlängerungsoption auf zwei Jahre streckten und dann monatlich nur 150 Euro bekommen.
Wenn die Elterngeldstellen wegen Überlastung die Nachzahlung im Fall des rechtzeitigen Widerrufs erst im kommenden Jahr anweisen, drohe wiederum, dass das Elterngeld dann auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet wird, hieß es. In diesem Fall sollten sich die Betroffenen an Beratungsstellen wenden, um einen Widerspruch einzulegen.
Die Elterngeldstellen wurden von der Diakonie aufgefordert, die Nachzahlung direkt vorzunehmen, um unnötige Härten zu vermeiden. Es sei ein »eklatanter Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung«, wenn die Anrechnung bei gleicher Rechtsgrundlage allein von der Bearbeitungsdauer und dem Anweisungsdatum der Elterngeldstellen abhängt, hieß es in der Mitteilung. (6449/01.12.2010)
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