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Hoffnung auf Festanstellung

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in dieser Woche entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sollte das Berliner Arbeitsgericht in einem anhängigen Verfahren entscheiden, dass auch die in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge nichtig sind, könnte das für über 200 000 Leiharbeiter Lohnnachzahlungen und Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen bedeuten.

Ein Umfrage unter Betriebsräten zeigte: Ungleiche Entlohnung, Sorge um eine Festanstellung und Konflikte um die Arbeitszeit waren die Hauptprobleme. Gleich danach kamen Konflikte mit Kolleginnen und Kollegen aus den Stammbelegschaften. Das dürfte sich mit dem aktuellen BAG-Beschluss ändern. Trotzdem muss auch gesetzlich geregelt werden, dass Unternehmer oder gelbe Gewerkschaften nicht mehr per Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen dürfen.

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