In NRW bis April Kreditaufnahme gesperrt

Landesverfassungsrichter geben CDU/FDP-Antrag gegen Nachtragshaushalt teilweise statt

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 2 Min.
Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens darf zunächst keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltes 2010 aufnehmen, so eine gestern veröffentlichte einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichtshofes NRW. Der Regierung wurde zudem aufgegeben, »von einem Abschluss der Bücher« für das vergangene Haushaltsjahr abzusehen.

Die Münsteraner Richter gaben damit einem CDU- und FDP-Antrag teilweise statt. Die beiden Oppositionsfraktionen im NRW-Landtag hatten beantragt, den Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes auszusetzen, bis in der Hauptsache – einer Normenkontrollklage – entschieden ist. CDU und FDP wollen letzten Endes, dass die Münsteraner Richter die Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushaltsgesetzes feststellen.

Im Normenkontrollverfahren wollen die Richter am 15. Februar mündlich verhandeln. Final entscheiden will der Gerichtshof binnen drei Monaten. Bis dahin gelten die gestern öffentlich gemachten Vorgaben. Kreditaufnahme und Buchabschluss seien zunächst nur um wenige Wochen hinausgeschoben worden, mit dem Ziel, »vollendete Tatsachen zu verhindern«, so die Richter in einer Pressemitteilung. Dadurch sei die Handlungsfähigkeit der Regierung nicht bedroht. Auch stelle die Entscheidung keine Vorwegnahme in der Hauptsache dar, betonten die Juristen. Doch stellten sie auch fest: »Der Normenkontrollantrag ist nicht offensichtlich unbegründet.«

Von einer »wirklichen Sensation« und einem »einmaligen Vorgang in der Rechtsgeschichte« des Landes sprach der CDU-Landesvorsitzende Norbert Röttgen. SPD und Grüne hätten ignorant und überheblich agiert, dem Gericht sei der Geduldsfaden gerissen. Jetzt sei die Regierung am Zuge: Sie solle sich »verfassungskonform verhalten oder sagen, sie ist gescheitert«. Es sei unklar, ob Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) für einen verfassungskonformen Etat »eine Mehrheit im Parlament organisieren kann«, assistierte der Generalsekretär der Bundes-CDU, Hermann Gröhe, mit Blick auf die Linksfraktion. Der Sonderetat war Mitte Dezember mit den Stimmen von SPD und Grünen unter Duldung einer sich heftig windenden Linksfraktion beschlossen worden.

FDP-Landeschef Daniel Bahr erklärte, das Landesverfassungsgericht habe »die massive Verschuldungspolitik« der rot-grünen Regierung untersagt. Er erwarte jetzt einen »klaren Kurswechsel«.

Scheinbar gelassen regierte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans auf die Entscheidung. Der werde die Regierung selbstverständlich nachkommen, so der Sozialdemokrat. Das Gericht habe nicht – wie von CDU und FDP beantragt – die vollständige Aussetzung des Gesetzesvollzugs angeordnet, stellte Walter-Borjans klar. Auch müssten nicht alle bereits vollzogenen Maßnahmen rückgängig gemacht werden, so der Minister. »Die Landesregierung ist selbstverständlich weiterhin handlungsfähig«, verkündete auch die grüne Landesspitze. Dennoch spekulierten diverse Medien gestern über »denkbare« Neuwahlen.

Mit dem Nachtragshaushalt will Rot-Grün mehr Geld bereit stellen für Kommunen und Kitas sowie drohende Risiken im Zusammenhang mit der angeschlagenen Landesbank WestLB abschirmen. Aus Sicht von Rot-Grün stellt er eine »Abrechnung« mit der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung dar.

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