Deutsche Bahn in Nancy vor Gericht

Prozess nach Schlafwagenbrand begann

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Paris (dpa/ND). Die Deutsche Bahn und ein deutscher Zugbegleiter stehen seit Montag wegen eines Schlafwagenbrandes mit zwölf Toten vor gut acht Jahren im französischen Nancy vor Gericht. Sie müssen sich mit der französischen Bahn SNCF wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Bahn werden Sicherheitsmängel vorgeworfen. Kurz nach Prozessbeginn forderte die SNCF vergeblich die Einstellung des Verfahrens wegen formaler Fehler.

Im Nachtzug Paris-München war im November 2002 ein Feuer ausgebrochen, weil der Zugbegleiter Volker J. eine Tasche auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt hatte. Unter den Toten waren auch drei Deutsche sowie eine fünfköpfige amerikanische Familie. Der Schlafwagen war verriegelt gewesen – was die Rettung erschwerte, aber damals in deutschen Zügen üblich war. Die Bahn weist die Vorwürfe zurück und will auf Freispruch plädieren. »Die DB weist darauf hin, dass der Schlafwagen gültigen Normen und Regelungen entsprochen hat und vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassen war«, heißt es in einer am Montag verbreiteten Stellungnahme. Er sei zwei Tage vor dem Unglück zuletzt technisch überprüft worden.

Auch nach dem Brand im Schlafwagen kam es in Europa zu vielen tödlichen Zugunglücken. So sterben am 29. Januar 2011 zehn Menschen, als ein Nahverkehrszug bei Oschersleben in Sachsen-Anhalt mit einem Güterzug zusammenstößt. Am 15. Februar 2010 übersieht ein Lokführer im belgischen Buizingen ein Stoppsignal, zwei Regionalzüge prallen zusammen. Mindestens 18 Menschen sterben. 2006 sterben bei einem Unfall auf der Transrapid-Versuchsstrecke 23 Menschen. Meist ist menschliches Versagen der Grund für die Unglücke.

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