Gewählte Hochschulrektorin darf Amt nicht antreten

Sachsens Wissenschaftsministerium lehnt Verbeamtung aus gesundheitlichen Gründen ab

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Leipzig (dpa/ND). Die gewählte Rektorin der Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur in Leipzig darf ihr Amt aus Gesundheitsgründen nicht antreten. Renate Lieckfeldt erfülle die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht, sagte Karltheodor Huttner, Sprecher des Wissenschaftsministeriums in Dresden, am Mittwoch und bestätigte entsprechende Berichte. Demnach hat Lieckfeldt 2010 eine Krebserkrankung überwunden, nun soll ihr wegen des hohen Rückfallrisikos der Rektorenposten verwehrt werden.

Der Fall wurde zum Politikum: LINKE, SPD und Grüne stellten sich hinter die Rektorin forderten im Landtag eine sofortige Aufklärung der Vorgänge. Lieckfeldt sollte am 1. Mai zur Rektorin der Hochschule ernannt werden. Weil dies der Status einer Wahlbeamtin sei, habe vorher geprüft werden müssen, ob Lieckfeldt die Voraussetzung einer Verbeamtung erfülle, sagte Huttner. Das Ergebnis sei negativ gewesen. Details nannte er nicht und verwies auf eine »Schweigepflicht über Personaldaten«. Generell gilt im Beamtenrecht, dass gesundheitliche Risiken eine Rolle spielen können. Es kommt auf den Einzelfall an. Lieckfeldt selbst hat das Vorgehen des Ministeriums öffentlich gemacht. Sie wolle sich gegen die Nichternennung wehren, hieß es. Am Mittwoch war sie zunächst nicht zu erreichen.

Der SPD-Abgeordnete Holger Mann forderte von der Staatsregierung Aufklärung. In einer Kleinen Anfrage will er wissen, auf welche gesetzlichen Bestimmungen sich das Ministerium stützt und ob die Nichternennung gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt.

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