Anlegerschützer verurteilt

Ex-SdK-Sprecher gestand Insiderhandel in 92 Fällen

  • Lesedauer: 1 Min.

München (dpa/nd). Der frühere Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Christoph Öfele, ist am Donnerstag wegen Insiderhandels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 43-Jährige hatte Insiderhandel in 92 Fällen zugegeben. Das Landgericht München verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die im Gegenzug für das Geständnis zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Öfele war früher für die SdK als Sprecher auf Hauptversammlungen aufgetreten, um den Kleinanlegern dort eine Stimme zu geben. Zudem war er als Sachverständiger für geschädigte Kapitalanleger tätig und prangerte auf seiner Website unseriöse Kapitalanlageprodukte an. Laut Anklage hatte er 2006 zusammen mit zwei weiteren früheren SdK-Mitarbeitern eine Mehrheit an dem Pharmaunternehmen NascaCell gekauft. Vor dem Börsengang wurde der Kurs der Aktie mit falschen Informationen in Börsenbriefen in die Höhe getrieben. Der Herausgeber der Börsenbriefe wurde ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wie die »Financial Times Deutschland« am Freitag berichtete, hat SdK-Vorstandsmitglied Harald Petersen seine Ämter niedergelegt, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Er vertritt den früheren SdK-Vize Markus Straub in einem am Montag beginnenden Prozess. Auch er soll die Aktienkurse etlicher Firmen durch gezielte Informationen beeinflusst zu haben, um sich zu bereichern.

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