Rechtsfrage
Kündigung wegen fehlenden Attests
Mainz (dpa/nd). Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er nach einer Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegt. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach dem Richterspruch verletzt ein Mitarbeiter in diesen Fällen regelmäßig »hartnäckig und uneinsichtig« seine Nachweispflichten. Daher sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar (Az.: 10 Sa 593/11).
Das Gericht wies mit seinem Urteil eine Kündigungsschutzklage ab. Im Arbeitsvertrag des Klägers hieß es, dass eine Erkrankung schon ab dem ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen sei. Der Kläger kam dem nicht nach und reagierte zunächst auch nicht auf eine entsprechende Abmahnung. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.