Kirche erbost über Fluglärm
Frankfurts Luftverkehr stört Gottesdienste
Wenn Sonntagfrüh die Glocken läuteten und die Bürger störten, dann kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Pfarrern und Anwohnern. Diese haben sich inzwischen weitgehend arrangiert. Heute stehen die Kirchen beider Konfessionen auf der Seite der Lärmgegner und sehen das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung bedroht, wenn die Düsenjets in wenigen hundert Metern Höhe über das Rhein-Main-Gebiet brausen. Es sind ja nicht nur die Gottesdienste in den Kirchen, die von den in Frankfurt startenden und landenden Flugzeugen beeinträchtigt werden. Bei Gottesdiensten, die im Freien stattfinden, sind die Predigten und die Gebete kaum mehr zu verstehen. Auch Beerdigungsfeiern und Prozessionen werden durch den Fluglärm gestört.
Besonders intensiv ist die Lärmbelästigung, wenn die Maschinen vom Westen aus den um eine Landebahn erweiterten Flughafen ansteuern. In einigen Gemeinden wird nicht mehr ausgeschlossen, dass Freiluftgottes- dienste zu Fronleichnam wegen des Fluglärms ausfallen müssen. Die Gemeinde Flörsheim etwa wird von den Flugzeugen in einer Höhe von 350 Metern überquert. Außer in Flörsheim gibt es in Mainz-Marienborn einen Beschluss des Kirchen-Vorstandes, der an das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Religionsausübung erinnert. Klagen werden in kirchlichen Kreisen nicht ausgeschlossen - ein Schritt, den sogar Frankfurts Flughafen-Chef Stefan Schulte den Kirchen zugesteht.
Das Thema Fluglärm stand auch auf der Tagesordnung der in der vergangenen Woche in Frankfurt tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Nicht selten, so hieß es dort, müsse ein Trauergottesdienst wegen Fluglärms unterbrochen werden. Das Kirchenrechtliche Institut soll nun die Klagemöglichkeit untersuchen und bis Herbst ein Rechtsgutachten erstellen. Die in Frankfurt Südost verbundenen Pfarrgemeinden St. Bonifatius, St. Wendel und Herz Jesu schreiben in einer gemeinsamen Stellungnahme: »Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung der Flugbewegungen seit der neuen Landebahn.« Gemeint ist die Landebahn West am Frankfurter Flughafen. Auch die Pfarreien in Oberrad und Sachsenhausen/ Frankfurt setzen sich für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr ein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst erklärt, dass man zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Fluglärm »die Nacht nicht zum Tag machen darf.«
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