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Qualifiziertes Abnicken

Kommentar von Wolfgang Hübner

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung wieder einmal zur Ordnung gerufen. Bei Entscheidungen zur weiteren europäischen Integration, die sich seit ein paar Jahren und bis auf weiteres in hektischer Krisenprävention erschöpfen, muss das Parlament stärker als bisher einbezogen werden. Das heißt: Die Regierung muss den Abgeordneten mitteilen, mit wem sie worüber verhandelt, zu welchen Zwischenergebnissen man gekommen ist und so weiter. Faktisch hat Karlsruhe damit auf Antrag der Grünen Merkels Basta- und Geheimpolitik einen kleinen Riegel vorgeschoben. Dass so etwas gerichtlich geklärt werden muss, ist für eine Demokratie eine erhebliche Peinlichkeit.

Allerdings ging es den Klägern im vorliegenden Falle nicht darum, den Euro-Rettungsschirm generell in Frage zu stellen. Die Grünen und mit ihnen die SPD wollten die Pläne von Schwarz-Gelb nur etwas qualifizierter abnicken und mit mehr Detailkenntnis vielleicht die eine oder andere Kleinigkeit aushandeln. Die Substanz der verfahrenen Krisenpolitik, die bislang noch immer vorsätzlich am Kern der Probleme vorbei zielte und vor allem den Banken, viel weniger oder gar nicht den Menschen hilft, wurde nicht in Frage gestellt. Das hat indessen die Linksfraktion im Bundestag angekündigt - sie will beim Verfassungsgericht gegen den Rettungsschirm und den umstrittenen Fiskalpakt vorgehen, um den damit verbundenen Kürzungswahnsinn zu stoppen. Diese Klage wäre die eigentlich wichtige.

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