Kritik am Gesetz für »Agenten«
Russlands Opposition fürchtet neue Schikanen
In der Staatsduma wurde am Freitag in erster Lesung eine Änderung des Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen (in Russland Nichtkommerzielle Organisationen genannt) angenommen. Kritiker nennen es das »Agenten-Gesetz«.
Alexander Sidjakin, Abgeordneter der Regierungspartei »Einiges Russland« in der Duma, hatte den Entwurf erst Ende vergangener Woche eingebracht. Organisationen, die ganz oder teilweise aus dem Ausland finanziert werden, müssten sich demnach als »ausländische Agenten« in ein spezielles Register eintragen. Zwar meint das Wort »Agent« in diesem Kontext nicht Spione, sondern Vertreter oder Repräsentanten. Doch die sollen künftig häufiger ihre Finanzen offenbaren und Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen. Das betrifft, wie es im Entwurf ausdrücklich heißt, politische Organisationen, die Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen.
Was Befürworter als Schritt zu größerer Transparenz und zur Verhinderung von Korruption im nichtstaatlichen Sektor werten, sehen Kritiker als weiteres Instrument zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft. Wer den Forderungen nicht nachkommt, muss nämlich mit empfindlichen Geldstrafen und bis zu drei Jahren Haft rechnen. Betroffen wären etwa 1000 von 230 000 Nichtregierungsorganisationen Russlands, darunter Human Rights Watch, Amnesty International und die Wahlkontrollorganisation »Golos« (Stimme).
Das Gesetz lehne sich an US-Recht an, erklärte Außenminister Sergej Lawrow am Donnerstag in Moskau. Und das gelte bekanntlich als eines der fortschrittlichsten weltweit, fügte er lächelnd hinzu. Der Menschenrechtsbeauftragte des Präsidenten, Michail Fedotow, bezeichnete den Entwurf indes als verfassungswidrig. NGO-Aktivisten wollen die USA und Europa gar um Einreisesperren für die Autoren des Gesetzes bitten.
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