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  • Politik
  • Im Straßenverkehr gelten ab heute etliche neue Bestimmungen

„Amerikanisches Linksabbiegen“ – ein Erbstück der DDR

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (ADN/ND). Auf deutschen Straßen gelten vom heutigen 1. Juli an eine Anzahl neuer Bestimmungen sowie neue Verkehrszeichen, die den Kraftfahrern in den neuen Bundesländern seit Jahr und Tag bereits vertraut sind. Die elfte StVO-Änderung schreibt zwingend die Anschnallpflicht auch für Kinder unter zwölf Jahren auf den Vordersitzen vor. Im Fond sitzende Kinder müssen vorerst nur auf speziellen Kindersitzen angeschnallt werden. Verstöße dagegen werden mit 40 Mark Verwarnungsgeld geahndet.

Offiziell tritt das „amerikanische Linksabbgiegen“ in Kraft, eine Vorschrift aus dem DDR-Verkehrsrecht. Danach müssen Fahrzeugführer, die sich entgegenkommen und die jeweils nach Links abbiegen wollen, voreinander vorbeifahren. Freie Gassen für Polizeiund Rettungsfahrzeuge müssen künftig auch auf Landstraßen mit mindestens zwei Fahrbahnen pro Richtung gebildet werden. Die Rettungsgasse ist bei zwei Spuren in der Mitte oder bei drei Fahrstreifen zwischen der linken und mittleren Spur freizuhalten.

Die Polizei kann nach den neuen StVO-Änderungen jetzt vorausfahrenden Verkehrssündern von hinten Stoppzeichen geben. Fahrzeuge mit Blaulicht können zum Beispiel nachts ohne Martinshorn fahren, verlieren aber damit das Vorrecht im Straßenverkehr. Gelbes Blinklicht kann ortsfest angebracht werden und vor Gefahren warnen. Bisher war dieses Signal nur an Fahrzeugen zulässig.

Eine weitere Neuerung ist das generelle Verbot, vor abgesenkten Bordsteinen zu parken. Haltever-

bot herrscht überall dort, wo Schienenfahrzeuge verkehren. Schließlich hat die Polizei auch ohne konkreten Anlaß bei Verkehrskontrollen das Recht, den Fahrer auf Alkoholeinfluß zu überprüfen.

Die neuen Verkehrsschilder, darunter „Wendeverbot“, „Staugefahr“ oder „Parken und Reisen“ sind für Verkehrsteilnehmer in Ostdeutschland nicht neu. Zahlreiche andere Verkehrsschilder werden modernisiert. So wird künftig auf dem Schild „unbeschrankter

Bahnübergang“ eine moderne E-Lok statt der Dampflok abgebildet. Auf einige antiquierte Zeichen wie „Fußgänger mit Handwagen“ soll ganz verzichtet werden.

Die StVO-Änderung berührt nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums in keiner Weise die bereits im Dezember 1991 festgelegte Fortgeltung des Grünen Pfeils in den neuen Bundesländern und Berlin. Danach bleiben die vor dem 1. Juli 1991 angebrachten Pfeilschilder bis Ende 1996 bis auf Ausnahmen gültig.

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