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Einsparen ist meist billiger

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Es geht also um eine Ressourcen-Planung, die Angebot und Nachfrage gleichberechtigt betrachtet - und zwar unter dem Kriterium der geringstmöglichen Kosten. Dabei zielt LCP auf eine volkswirtschaftliche Kostenminimierung und berücksichtigt auch angemessene Unternehmensgewinne. Eine eingesparte Kilowattstunde ist bei vielen Anwendungen nur etwa halb so teuer wie die in einem neuen Kraftwerk erzeugte Kilowattstunde. Statt den wachsenden Strombedarf mit neuen Kraftwerken zu dekken, wird nach dem LCP-Konzept in die Einsparung von Strom investiert. Die vorhandenen Kraftwerke werden für die Versorgung neuer Kunden bzw für einen zusätzlichen Bedarffrei, der Aus- oder Neubau von Kraftwerken kann vermieden werden. Investitionen in Einspartechnologien bezeichnet man daher auch als „Negawatf'-Investitionen. Den

Stromverbrauchern wird bei diesem Konzept eine möglichst kostengünstige und umweltschonende Energiedienstleistung angeboten - beispielsweise warme Räume oder gekühlte Nahrung. Die Energieversorger wandeln sich in Energiedienstleister, die - neben der Versorgung mit Energie - auch Geschäfte mit dem Erschließen von Einsparpotentialen machen.

Das größte Hindernis, das in der Bundesrepublik einer rationellen Energienutzung jedoch im Wege steht, ist das aus dem Jahr 1935 stammende Energiewirtschaftsgesetz. Es bietet keinerlei Ansatz zum Energiesparen, belohnt im Gegenteil Uberkapazitäten, weil diese von den Energieversorgern nahezu problemlos in die Stromtarife eingerechnet werden können. So existiert ein starker Anreiz, immer mehr Energie zu verkaufen. Eine nicht-verkaufte Kilowattstunde bringt eben auch keinen Gewinn. Investitionen in große Kraftwerksanlagen und Leitungssysteme werden so gefördert, während Effizienzverbesserungen oder der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung zunächst nur eine Kostensteigerung bedeuten.

Bei aller Begeisterung für das Least Cost Planning und die Erfolge, die Kommunen vereinzelt damit erzielen konnten, darf nicht vergessen werden, daß das LCP lediglich ein Baustein für einen effektiven Klimaschutz sein kann. Eine Reform des Energiesystems muß - außer der Gesetzesnovellierung - die Einführung einer Energiesteuer auf nichtre-

generative Energiequellen beinhalten, die Förderung regenerativer Energiequellen, eine Verschärfung der Wärmeschutzverordnung, ein Verbot von Nachtspeicheröfen, die Einführung von Verbrauchsstandards für Haushaltsgeräte sowie den Ausstieg aus der Atomenergie.

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