Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Strafe für Hissen der DDR-Flagge

  • Lesedauer: 1 Min.

Kopenhagen (dpa/ND). Ein Deutscher ist am Donnerstag in Rönne auf der dänischen Insel Bornholm zu einer Geldstrafe von 1500 Kronen (375 Mark) verurteilt worden, weil er am 1. Mai vor seinem Haus die Flagge der DDR gehißt hatte. Das öffentliche Hissen anderer Staatsflaggen als der dänischen und der nordischen Nachbarländer ist in Dänemark ohne Genehmigung verboten. Dies, so das Gericht, betreffe auch Flaggen von Staaten, die „nach einem Krieg oder aus anderen Gründen“ nicht mehr vorhanden seien.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.