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Abschiebung nach Tschechien ausgesetzt

Prüfung der Drittstaatenregelung gefordert

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt/Oder (ND-Schech).

Das Verwaltungsgericht von Frankfurt/Oder hat die Abschiebung eines libanesischen Asylbewerbers nach Tschechien ausgesetzt und damit die sofortige Anwendung der Dritt-^t^etwegatog«^ verhinder|. -Dieser' Festürigsp'aragraph Jim ?Asylrecht-soll s dafür .sorgen, daß jeder über einen sogenannten sicheren Drittstaat eingereiste Flüchtling sofort abgeschoben wird und die BRD somit möglichst flüchtlingsfrei bleibt.

Die Frankfurter Verwaltungsrichter haben nun eine Stellungnahme des Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissariats der UNO in Deutschland zur Lage von Asylbewerbern in Tschechien angefordert. Trotz der ausdrücklichen

Regelung im Asylverfahrensgesetz vertreten die Juristen die Auffassung, daß sich aus dem Grundgesetz der Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz herleite, bis geklärt sei, ob dem Asylbewerber nach sei-,, ^„Abschiebung,,in dfi,n ü E}n-, reisestaat eine . Weiterschie-[. bung.in den. Herkunftsstaat mit der Gefahr politischer Verfolgung oder menschenunwürdiger Behandlung droht.

Insbesondere aufgrund der Stellungnahme von amnesty international seien Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Drittstaatenregelung am Platze. So seien Fälle bekannt geworden, in denen Asylanträge im Drittstaat aufgrund mangelnder Antragstellung direkt bei der Einreise abgewiesen worden seien.

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