Abschiebung nach Tschechien ausgesetzt
Prüfung der Drittstaatenregelung gefordert
Frankfurt/Oder (ND-Schech).
Das Verwaltungsgericht von Frankfurt/Oder hat die Abschiebung eines libanesischen Asylbewerbers nach Tschechien ausgesetzt und damit die sofortige Anwendung der Dritt-^t^etwegatog«^ verhinder|. -Dieser' Festürigsp'aragraph Jim ?Asylrecht-soll s dafür .sorgen, daß jeder über einen sogenannten sicheren Drittstaat eingereiste Flüchtling sofort abgeschoben wird und die BRD somit möglichst flüchtlingsfrei bleibt.
Die Frankfurter Verwaltungsrichter haben nun eine Stellungnahme des Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissariats der UNO in Deutschland zur Lage von Asylbewerbern in Tschechien angefordert. Trotz der ausdrücklichen
Regelung im Asylverfahrensgesetz vertreten die Juristen die Auffassung, daß sich aus dem Grundgesetz der Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz herleite, bis geklärt sei, ob dem Asylbewerber nach sei-,, ^„Abschiebung,,in dfi,n ü E}n-, reisestaat eine . Weiterschie-[. bung.in den. Herkunftsstaat mit der Gefahr politischer Verfolgung oder menschenunwürdiger Behandlung droht.
Insbesondere aufgrund der Stellungnahme von amnesty international seien Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Drittstaatenregelung am Platze. So seien Fälle bekannt geworden, in denen Asylanträge im Drittstaat aufgrund mangelnder Antragstellung direkt bei der Einreise abgewiesen worden seien.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.