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Wie Athen entlastet werden soll

  • Lesedauer: 2 Min.

Folgende Änderungen an den bisherigen Rettungspaketen hat die Euro-Gruppe beschlossen:

Schuldenabbau: Ursprünglich sollte die griechische Regierung die Schuldenquote (Gesamtverschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) bis zum Jahr 2020 auf 120 Prozent senken. Wegen der tiefen Rezession ist dies nicht zu schaffen - für 2014 wird mit einem Anstieg auf 190 Prozent gerechnet. Die jetzt festgelegten Ziele: Bis 2020 soll die Schuldenquote auf 124 Prozent reduziert werden, bis 2022 auf weniger als 110 Prozent.

Anleihenrückkauf: Der griechische Staat soll mit den Hilfskrediten eigene Anleihen bei privaten Gläubigern zum Discountpreis zurückkaufen dürfen, um die Schuldenquote zu senken. Details und Summen sind unklar. Die Anleihen werden an den Finanzmärkten deutlich unter dem Nennwert gehandelt. Es wird aber befürchtet, dass der Anleihenkurs in Erwartung des Rückkaufs stark steigt und sich nur wenige Verkäufer finden.

Zinserleichterungen: Die Zinsen der Kredite aus dem ersten Rettungsprogramm sollen um einen Prozentpunkt reduziert werden. Es handelt sich um bilaterale Darlehen der Eurostaaten an Athen. Dadurch wird der griechische Staatshaushalt von einem Teil der Zahlungszahlungen entlastet. Der deutsche Anteil an den Krediten wurde seinerzeit von der Förderbank KfW beigesteuert, der Bund stellte lediglich Garantien dafür bereit.

Zinsstundung: Die Laufzeiten für die bilateralen Kredite und auch für die Darlehen des Euro-Rettungsfonds EFSF aus dem zweiten Rettungsprogramm sollen um 15 Jahre verlängert werden. Die Zinsen für die EFSF-Darlehen werden zehn Jahre gestundet - allein diese Maßnahme hätte einen Umfang von 44 Milliarden Euro. Der griechische Staatshaushalt würde für diesen Zeitraum deutlich bei Zinszahlungen entlastet, und die schwierige Rückzahlung würde nach hinten verschoben.

Zinsgewinne: Alle Euro-Staaten sollen einen Teil der Gewinne ihrer Notenbanken aus griechischen Anleihen auf ein Sperrkonto einzahlen. Athen darf das Geld ausschließlich zur Schuldrückzahlung verwenden. KSt

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