Gemeinschaftsaufgabe

Kurt Stenger zur Verfassungsklage Bayerns und Hessens

Man kann maulen, wie man will: Das Grundgesetz schreibt die »Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse« vor. Daran kann auch die Verfassungsklage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich nichts ändern. Karlsruhe wird vielleicht an einigen Stellschrauben nachjustieren, aber nichts Grundsätzliches ändern. Aus gutem Grund: Die Kluft zwischen Arm und Reich ist auch regional weiter gewachsen.

Das weiß man natürlich in München und Wiesbaden. Die beiden Landesregierungen wollen daher zweigleisig fahren: Neben dem juristischen Vorgehen setzt man auch auf die politische Karte. Da sind die Erfolgsaussichten aber kaum besser. Nicht einmal alle drei Geberländer sind im Boot. Und die 13 Empfängerländer mit ihren besonders klammen Kassen werden sich garantiert nicht auf eine finanzielle Schlechterstellung einlassen. Auch der vorgeschlagene Steuerwettbewerb käme nur den wirtschaftlich und finanziell starken Bayern zugute, die die Steuern senken und noch mehr Investoren anlocken könnten.

Der einzige absehbare Erfolg der Kläger besteht darin, dass die Debatte in die völlig falsche Richtung gelenkt wird. Aber statt den Länderfinanzausgleich zu reduzieren, müsste gemeinsam überlegt werden, wie die wirtschaftlich schwachen Länder auf die Beine kommen. Das wäre doch mal eine echte Gemeinschaftsaufgabe.

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