Ein fauler Kompromiss
Vor 20 Jahren beschloss der Bundestag die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl
Standhaft harren die Flüchtlinge auf dem Oranienplatz im Berliner Stadtbezirk Kreuzberg aus. Weder Regen noch Eis und Schnee haben sie aus ihren Zelten vertreiben können. Seit rund sechs Monaten protestieren die Schutzsuchenden gegen in Deutschland geltende Asylgesetze. Dagegen, dass ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, ihnen die Arbeitserlaubnis verwehrt wird und sie in Lagern unter zum Teil menschenunwürdigen Zuständen zusammengepfercht sind. An ihrer Situation hat sich seit Protestbeginn kaum etwas geändert. Wohl auch deshalb, weil die politische Klasse nicht müde wird, von »Asylmissbrauch« und einer Belastung der Sozialsysteme durch Zuwanderer zu schwadronieren.
Die Stimmung ist aufgeheizt. Zuletzt haben konservative Bundespolitiker Migranten - zumeist Roma - vom Balkan ins Visier genommen. Ihnen wurde unterstellt, sie kämen nur aus einem Grund in die Bundesrepublik: um Geld von den Behörden zu kassieren. Seitdem steht die Visafreiheit für Serben und Mazedonen zur Disposition. Dass die Minderheit der Roma in ihren Herkunftsländern zum Teil übel diskriminiert wird, ist dabei höchstens eine Randnotiz.
Freitag, 24. Mai:
18.30 Uhr - Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus und staatliches Handeln gestern und heute - 20 Jahre danach. Vortrag von Dr. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Bergische VHS, Mummstraße 10, 42651 Solingen
Sonnabend, 25. Mai:
13 Uhr - Bundesweite Demonstration: 20 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen: Kein Vergeben, kein Vergessen! - Das Problem heißt Rassismus! Südpark, 42651 Solingen
14 Uhr - Demonstration zum 20. Jahrestag des Brandanschlags, Hannah-Arendt- / Kolmar-Str. (Holocaust-Mahnmal) in Berlin, Veranstalter: Fight Racism Now
19Uhr - Internationale Vorlesenacht zum Welttag der kulturellen Vielfalt, LVR-Industriemuseum, Merscheider Straße 298-297 in Solingen, Eintritt 1,- Euro
Montag, 27. Mai:
13 Uhr - Eröffnung der Ausstellung »Das lebendige Mahnmal und die Geschichte«, Interju Solingen e.V., Nippesstraße 2
Mittwoch, 29. Mai:
13 Uhr - Sternmarsch »Hand in Hand für Toleranz« der Schülerinen und Schüler zum Rathausplatz in Solingen. Die Schülerschaft soll freigestellt werden, Veranstalter: Bezirksschülervertretung, Jugendstadtrat und Jugendförderung
15 - 17 Uhr - Offizielle Gedenkveranstaltung der Stadt Solingen mit Verleihung des Ehrenpreises »Silberner Schuh« unter Beteiligung der Bundesregierung, der Landesregierung NRW und der Türkischen Botschaft
19 Uhr - 20 Jahre nach dem Solinger Brandanschlag. Kundgebung und Gedenkdemonstration gegen Rassismus und Neofaschismus: Das Problem heißt Rassismus! Rathausplatz in Solingen nd
Diese Stimmungsmache erinnert an die sogenannte Asyldebatte, die vor 20 Jahren hitzig geführt wurde. Schlagwörter wie »Asylmissbrauch«, »Überfremdung« und »Flüchtlingsstrom« machten schon damals die Runde. Scharfmacher wie der bayerische Innenminister Edmund Stoiber (CSU), der Bundesinnenminister Rudolf Seiters (CDU) und der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herbert Helmrich (ebenfalls CDU), trugen dazu bei, dass die Mehrheit der Deutschen sich für eine Grundgesetzänderung zur Reduzierung der Asylbewerberzahlen aussprach. Im Zuge der »Debatte« fanden rassistische Angriffe unter anderem in Hoyerswerda und Rostock statt. Ihr Auslöser waren rasant steigende Asylbewerberzahlen durch das damals auseinanderbrechende Jugoslawien. Mit der Anerkennung von Kroatien und Slowenien hatte die Bundesrepublik einen wesentlichen Beitrag daran, dass der Vielvölkerstaat in Südosteuropa zerfiel. Das deutsche »Flüchtlingsproblem« war damit teilweise hausgemacht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist für 1992 insgesamt 438 191 Asylanträge aus. Davon wurden 115 395 Anträge von Personen aus Jugoslawien, 103 787 von Rumänen und 31 540 von Schutzsuchenden aus Bulgarien gestellt. Politiker sowohl aus dem konservativen als auch aus dem sozialdemokratischen Lager sahen eine Flüchtlingswelle mit hoher Zerstörungskraft auf Deutschland zurasen. Dagegen müsse etwas unternommen werden, sonst werde sich die Bundesrepublik von den Schäden so schnell nicht erholen können, so die Argumentation.
Gegen eine meterhohe Welle können sich Menschen höchsten dadurch schützen, dass sie Fenster und Türen ihrer Häuser verrammeln und mit Brettern zunageln. Deutschland hat sich vor 20 Jahren auch zugenagelt, ganz so wie Hausbesitzer am Rhein oder an der Elbe es bei Hochwasser auch gemacht hätten: Am 6. Dezember 1992 wurde der sogenannte Asylkompromiss zwischen den Unionsparteien und der SPD vereinbart; fünf Monate später, am 26. Mai 1993, stimmte der Bundestag für die Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes.
Der »Asylkompromiss« stellt eine Zäsur in der deutschen Gesetzgebung dar. Das Grundrecht auf Asyl, das die Bundesrepublik denjenigen zugestand, die politisch verfolgt sind, wurde faktisch abgeschafft. Damit wurde ein Konsens aufgekündigt, der aus der Nachkriegsgeschichte hervorgegangen war. Aus Deutschland waren während der Naziherrschaft Hunderttausende geflohen. Auch sie waren auf Zuflucht in anderen Ländern angewiesen, wollten sie den Krematorien der Faschisten entgehen.
Zum Inhalt des »Asylkompromisses« gehört das Prinzip der sicheren Drittstaaten. Den Staaten, die Flüchtlingen auf ihrem Weg nach Deutschland als Transitland dienen, wurde damit die Verantwortung für das Asylverfahren auferlegt. Wenn es als sicher gilt, folgt die Zurückschiebung des Flüchtlings. Alle Deutschland umgebenden Staaten fallen unter diese Beurteilung. Ebenfalls beschlossen wurde das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten: Flüchtet ein Mensch aus einem als sicher definierten Land, wird sein Asylantrag in der Regel abgelehnt. Welches Land als sicher eingestuft wird, entscheidet der Bundestag.
Eingeführt wurde darüber hinaus ein eigenständiges Leistungsgesetz für Schutzsuchende. Danach sind Leistungen zum Beispiel für Ernährung und Kleidung vorrangig in Form von Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Sozialbezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben zuletzt etwa 40 Prozent unter den Bezügen gelegen, die Hartz-IV-Betroffenen zustehen. Diese Benachteiligung per Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Sommer für verfassungswidrig erklärt.
Außerdem ist die sogenannte Flughafenregelung Bestandteil des »Kompromisses«. Danach ist eine Einwanderung mit Asylberechtigung nur auf dem Luftweg möglich, weil der Asylbewerber ansonsten über einen sicheren Drittstaat einreist. Im Schnellverfahren wird im Transitbereich eines Flughafens das Asylbegehren der Flüchtlinge geprüft. Rechtlich befinden sie sich dabei nicht auf deutschem Boden, können bei einer für sie negativen Entscheidung nicht untertauchen und per Flugzeug schnellstmöglich wieder abgeschoben werden. Ferner ist ein eigenständiger Status für Kriegsflüchtlinge Teil der Neuregelung. Damit sollte verhindert werden, dass Betroffene in das Asylverfahren gelangen.
Für die Grundgesetzänderung musste 1993 eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag her. Dafür waren die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP auf die Zustimmung der sozialdemokratischen Opposition angewiesen. Die aber zeigte sich zunächst bockig, fiel dann aber doch um. Zwei Sozialdemokraten hatten daran den Löwenanteil: Parteichef Björn Engholm und der Ministerpräsident aus dem Saarland, Oskar Lafontaine, programmatischer Vordenker der Partei und damals Präsident des Bundesrats. Beide initiierten die sogenannte Petersberger Wende, auf der die SPD neben einer Neupositionierung in der Asylpolitik auch die Zustimmung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Rahmen von UNO-Missionen möglich machte. Die Linkspolitikerin Ulla Jelpke schrieb Jahre später: »Es war Oskar Lafontaine, der 1989 jene Debatte über angeblichen ›Asylmissbrauch‹ in Gang setzte«. »Lafontaine brachte als erster in der SPD die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten ins Gespräch mit dem Ziel, Flüchtlingen aus diesen Ländern Asyl zu verwehren«, so die Innenpolitikerin der LINKEN.
Die Neuregelung war ein voller Erfolg - zumindest aus Sicht der politisch Verantwortlichen. In den folgenden Jahren sank die Zahl der Asylbewerber deutlich. Im vergangenen Jahr stellten 64 539 Flüchtlinge einen Erstantrag. Kein Vergleich zu den Bewerberzahlen Anfang der 1990er Jahre.
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