Berliner SPD: Mehrheit will Gesetz zum Filmen von Demos wieder kippen

Landesparteitag stimmt gegen Empfehlung der Antragskommission / Nun droht Streit in der rot-schwarzen Koalition

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Berlin (dpa/nd). Die Berliner SPD will mehrheitlich das gerade beschlossene Gesetz kippen, das der Polizei das Filmen von unübersichtlichen Großdemonstrationen erlaubt. Der SPD-Landesverband beschloss auf einem Parteitag am späten Samstagabend gegen die von der Antragskommission empfohlene Ablehnung, das Gesetz wieder abzuschaffen. Damit droht ein Streit in der rot-schwarzen Koalition.

Das Gesetz war Mitte April auf Druck der CDU zwei Wochen vor dem 1. Mai verabschiedet worden. CDU-Innensenator Frank Henkel und die Polizei versprechen sich davon eine bessere Steuerung der Polizeikräfte bei großen Demonstrationen, bei denen Gewaltausbrüche drohen.

Die Opposition hatte das Gesetz geschlossen abgelehnt, weil Grüne, Linke und Piraten darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sehen. Genauso argumentieren jetzt auch die Sozialdemokraten. „Versammlungsfreiheit ist eines der Grundrechte und gehört untrennbar zu einer freien Gesellschaft“, heißt es in dem angenommenen Antrag.

„Dieses Gesetz stellt eine Kriminalisierung all jener dar, die von ihren Grundrechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Es indiziert, dass von Menschen die ihren politischen Willen mittels einer Demonstration kundtun wollen grundsätzlich eine Gefahr ausgeht die eine permanente Überwachung mit Kameras rechtfertigt.“ Und weiter: „Wir kritisieren deshalb dieses Gesetz und fordern die Abschaffung. Die SPD darf nicht zulassen, dass Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden.“

Das Gesetz erlaubt der Polizei, Übersichtsaufnahmen von Demonstrationen sowie ihrem Umfeld anzufertigen, „wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes erforderlich ist“. Die Polizei muss jedoch begründete Ansatzpunkte haben, dass von der Demonstration Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Die Aufnahmen dürfen weder aufgezeichnet noch zur Identifikation der Teilnehmer genutzt werden. Die Veranstalter müssen unverzüglich über die Videoaufnahmen informiert werden.

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