Werbung

Beschwerde im Fall Mollath abgewiesen

  • Lesedauer: 1 Min.

Nürnberg (dpa/nd). Im Fall des inder Psychatrie einsitzenden Gustl Mollath zeichnet sich weiterhin keine vorzeitige Entlassung des Nürnbergers aus der Psychiatrie ab. Eine Beschwerde von Mollaths Anwalt Gerhard Strate wegen angeblicher Untätigkeit des Landgerichts Regensburg hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als unzulässig zurückgewiesen, wie die Justiz am Montag mitteilte. Mollaths Verteidiger hatte mit der Beschwerde darauf reagiert, dass das Landgericht Regensburg es zu zunächst abgelehnt hatte, über die von Strate beantragte Aussetzung von Mollaths Psychiatrie-Aufenthalt zu entscheiden.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!

In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!

Unterstützen über:
  • PayPal