Beitragssätze könnten reduziert werden
Um die Finanzierung des Gesundheitswesens langfristig zu sichern, ist die Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht für alle Einkommensbezieher mit Berücksichtigung der Gesamteinkünfte aus allen Einkommensarten ohne obere Beitragsbemessungsgrenze notwendig. Durch die volle Einbeziehung auch der großen Einkünfte würde sich das der Beitragspflicht unterliegende Volumen des Gesamteinkommens in Deutschland fast verdoppeln. Auf dieser solidarischen Grundlage ließen sich die Beitragssätze der Kranken- und Pflegeversicherung von gegenwärtig zwischen 15 und 16 Prozent auf ca. 8 bis 9 Prozent reduzieren. Die Nettoeinkommen der Beschäftigten und Rentner stiegen damit um ca. 3,5 Prozent. Bei den Lohnnebenkosten, die ebenfalls um 3,5 Prozent sinken würden, ließen sich jährlich etwa 50 Milliarden Mark einsparen. Eine bessere Förderung der Wirtschaft durch die Senkung der Kosten der Arbeit und den durch die höhere Kaufkraft entstehenden Nachfrageschub kann es kaum geben. Für Bund, Länder und Kommunen als größte Arbeitgeber käme es zu einer erheblichen Entlastung der öffentlichen Haushalte. Die Rentenversicherungsträger sparten für die Krankenund Pflegeversicherung der Rentner jähr lieh etwa 10 Milliarden Mark Beiträge. Die aktuellen Probleme der Rentenkassen wären damit zunächst kurz- und mittelfristig vom Tisch. Ein Modell, ganz nach den Grundsätzen unseres Bundeskanzlers! Und sollte künftig als zweiter Schritt der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen nicht mehr an den Bruttolöhnen, sondern nach der Wertschöpfung der Unternehmen bemessen werden, hätte dies weitere zusätzliche positive Auswirkungen auf die Senkung der Kosten des Faktors Arbeit.
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