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Haubentaucher beleidigt

  • Lesedauer: 1 Min.

Nürnberg (dpa/ND). Ein Polizist muss sich nach Ansicht des Amtsgerichts Nürnberg nicht als Haubentaucher bezeichnen lassen, vor allem nicht als der letzte. Das Amtsgericht verurteilte am Mittwoch einen 33-jährigen Arbeitslosen wegen Beleidigung zur Zahlung von 800 Mark. Der Vater von drei Kindern hatte im September 1999 zu einem Beamten auf der Wache gesagt: »Sie sind ja der letzte Haubentaucher.« Die Verwendung dieses Begriffes sei jedoch eine »Beleidigung am unteren Rand«, befand der Richter.

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