Extremismusklausel wird nur »entspannt«

Familienministerin Schwesig schafft umstrittene Regelung doch nicht ab

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die umstrittene Extremismusklausel, die von staatlich geförderten Initiativen gegen Rechts verlangt wird, soll doch nicht abgeschafft werden. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte dies noch vor einigen Wochen angekündigt. Die »Leipziger Volkszeitung« berichtet nun über einen Kompromiss zwischen dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium und dem CDU-Bundesinnenministerium - beide Einrichtungen strebten grundsätzlich ein entspannteres Verfahren bei der Anwendung der Extremismusklausel an, heißt es nun.

Schwesig hatte im Dezember angekündigt, die Regel abschaffen zu wollen. Diese war 2011 von ihrer Amtsvorgängerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden - alle Initiativen gegen Neonazis hatten sich daraufhin zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« bekennen müssen, wenn sie Fördergeld bekommen wollten.

Die Klausel beinhaltet auch eine Verpflichtung, alle jeweiligen Projektpartner auf Verfassungstreue zu kontrollieren. Dies führte dazu, dass von den Behörden mit Argwohn verfolgte Gruppen etwa aus der Antifaszene ein Grund für die Verweigerung von Fördergeldern sein konnten. Dies war immer wieder als unzulässige Gesinnungskontrolle kritisiert worden.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hält diese Praxis für ungerecht: »Von Initiativen gegen Rechts wird etwas verlangt, was von anderen Organisationen nicht gefordert wird. Der Bund der Vertriebenen beispielsweise muss keine Erklärung abgeben, das ist diskriminierend«, so Beck gegenüber »nd«.

Nun soll das Prüfverfahren bei der Vergabe von Projektgeldern an Anti-Rechts-Initiativen wieder auf eine, so die Zeitung, »schon früher übliche allgemeine Form der Demokratieerklärung konzentriert werden«. Entfallen soll demnach die Pflicht zum individuellen Bekenntnis zur Verfassungstreue und zur stellvertretenden Garantie durch die Zuwendungsträger. Agenturen/nd

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