Mindestlohn fürs Schlachten rückt näher

Kabinett nimmt Fleischbranche ins Entsendegesetz auf

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Berlin. Der Mindestlohn für alle Beschäftigten der Fleischindustrie ist einen Schritt näher gerückt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, wie das Arbeitsministerium mitteilte. Die Aufnahme der Branche Schlachten und Fleischverarbeitung in das Gesetz sei Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag, auf den sich die Branche im Januar geeinigt hatte, per Verordnung für alle Unternehmen und alle Beschäftigten allgemeinverbindlich erklärt werden kann.

»Wir nehmen die Branche jetzt schnell ins Entsendegesetz auf, damit der Mindestlohn schon in Kürze für jede und jeden in der Fleischwirtschaft gilt«, erklärte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in Berlin. Die Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten, wie das Arbeitsministerium mitteilte.

Die Fleischindustrie und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten sich im Januar überraschend auf einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn in der Branche geeinigt. Demnach wird zum 1. Juli dieses Jahres ein Mindestlohn von 7,75 Euro pro Stunde eingeführt. Bis Dezember 2016 ist eine Steigerung in drei Stufen auf 8,75 Euro vorgesehen. AFP/nd

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