Grüne scheitern mit Klage

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Der Berliner Senat muss das Abgeordnetenhaus auch künftig nicht in jährlichen Berichten über seine Energiesparmaßnahmen informieren. Die Grünenfraktion scheiterte mit ihrer Klage, den Senat höchstrichterlich dazu zu verpflichten, sein eigenes Energiespargesetz umzusetzen. Dieses schreibt in Paragraf 16 jährliche Energieberichte vor. Der letzte wurde im Jahr 2000 veröffentlicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof wies die Klage am Freitag aus formalen Gründen ab. Der Anspruch der Grünen sei damit aber inhaltlich nicht abschließend geprüft, erläuterte eine Sprecherin des Gerichts. Die höchsten Richter rügten, die Fraktion habe einen »überwiegend unklaren Antrag« gestellt, den Streitgegenstand während des Verfahrens ohne besonderen Grund erweitert und eine Frist nicht eingehalten. Überdies machten die Richter klar, dass sie die von den Grünen monierten Verfassungsbrüche in zwei von drei Verfassungsartikeln nicht gegeben sehen. Die allgemeinen Informations- und Kontrollrechte der Fraktionen begründeten keine Berichtspflicht des Senats, hieß es. Energieberichte zählten auch nicht zu »Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung«. Eine Vorschrift sei allerdings nicht geprüft worden, sagte die Sprecherin.

Trotz ihrer Niederlage werteten die Grünen das Urteil als »von großer Bedeutung« für die Formulierung zukünftiger Gesetze. »Wir brauchen in Zukunft beim Klimaschutz Gesetze, die gegenüber dem Senat auch einklagbar sind«, erklärte Energieexperte Michael Schäfer. »Der Gesetzesentwurf von Senator Müller für ein neues Energiewendegesetz erfüllt diese Anforderung nicht.« dpa/nd

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