IG Bau muss sich in Geduld üben

Hinhaltetaktik der Arbeitgeber verzögert Bestätigung des erzielten Tarifkompromisses

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.
Ein Knackpunkt der Tarifeinigung in der Baubranche ist eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, die Bezahlung in Berlin um sechs Prozent des Tariflohns abzusenken.

Die am 6. Mai verkündete Tarifeinigung in der Baubranche ist noch längst nicht in trockenen Tüchern. Zwar hatte die IG BAU nach der vierten Tarifrunde eine Einigung mit den Arbeitgeberverbänden erzielt, doch diese ließen bislang alle vereinbarten Fristen zur Bestätigung des Abschlusses verstreichen. Als neuer Termin wurde am Donnerstag der 5. Juni genannt.

Ohnehin hat die IG BAU bei den Verhandlungen einige ziemlich große Kröten schlucken müssen. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders für die Berliner Beschäftigten. Zum einen konnte die gewerkschaftliche Forderung nach einer einheitlichen Bezahlung der Berliner Kollegen nach dem Tarifvertrag-West, der höhere Entgelte als in Ostdeutschland vorsieht, nicht durchgesetzt werden. Und zum anderen wurde die bereits bestehende Öffnungsklausel, die es Betrieben ermöglicht, in Absprache mit der Gewerkschaft vom Tariflohn abzuweichen, erweitert. Bislang war lediglich eine Absenkung von maximal vier Prozent des Lohns möglich. Laut dem aktuellen Tarifkompromiss sollen es künftig bis zu sechs Prozent sein.

Der für das Bauhauptgewerbe in Berlin zuständige IG-BAU-Sekretär Hivzi Kalayci räumte zwar ein, dass dies eine »bittere Pille« sei, verwies aber auf große Fortschritte in anderen Bereichen. So würden schrittweise alle rund 760 000 Beschäftigten der Branche in die allgemeinverbindliche betriebliche Altersvorsorge einbezogen werden. Bislang galt diese Regelung nur im Westen. Ferner gebe es weitere Schritte, um das Tarifniveau in absehbarer Zeit in Ost und West anzugleichen. Als positiv bewertete Kalayci auch die Lohnerhöhungen um 3,1 Prozent zum 1. Juni 2014 und weiteren 2,4 Prozent zum 1. Juni 2015 bei einer Gesamtlaufzeit von 24 Monaten. Die Öffnungsklausel sei auch der Preis, den die Gewerkschaft für eine fortlaufende Beschäftigungssicherung zahle, die betriebsbedingte Kündigungen weitgehend ausschließt. Ohnehin ist die Situation in Berlin für die Gewerkschaft nicht einfach. Laut Kalayci sind nur rund 20 Prozent aller Betriebe an den Flächentarifvertrag gebunden. Zwar gebe es Haustarifverträge, doch da würden viele Beschäftigte ungünstig eingestuft. Vorstöße, den Flächentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, hätten derzeit wenig Aussicht auf Erfolg, da auf Arbeitgeberseite keine Bereitschaft für eine derartige Initiative zu erkennen sei.

Aber durch die Hinhaltetaktik der Arbeitgeber ist der erzielte Tarifkompromiss ohnehin noch nicht wirksam. IG BAU-Sprecher Ruprecht Hammerschmidt geht davon aus, dass einem Teil der beteiligten regionalen Unternehmerverbände der Bauindustrie und des Bauhandwerks weniger die vereinbarten Lohnerhöhungen, als vielmehr die Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge Kopfschmerzen bereitet. Ohnehin mache man seit Jahren die Erfahrung, dass sich das Unternehmerlager sehr schwer tue, gemeinsame Positionen zu vertreten, so Hammerschmidt am Donnerstag auf nd-Nachfrage. Allerdings könne er sich nur schwer vorstellen, dass die Verbände das Verhandlungsergebnis endgültig zurückweisen, denn dies wäre »in der Öffentlichkeit kaum vermittelbar«.

Die Hängepartie wird jedenfalls noch einige Zeit weiter gehen. Falls die Arbeitgeber dem erzielten Tarifkompromiss nicht zustimmen, tritt eine tariflich vereinbarte Klausel in Kraft, die eine obligatorische Schlichtung vorsieht, wenn eine der beiden Tarifparteien das wünscht. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, gilt für die IG BAU weiterhin Friedenspflicht. Erst danach wären Streiks möglich oder auch eine Urabstimmung über flächendeckende Arbeitsniederlegungen.

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