Freier Warenverkehr ist nicht alles

Kurt Stenger über das EuGH-Urteil zur Ökostromförderung

Wenn man ultraneoliberalen Marktfanatikern wie auch einigen linksradikalen oder rechtspopulistischen Kritikern glaubt, dann ist die EU nur dies: ein Projekt zur Durchsetzung eines freien Binnenmarktes in Europa, auf dem soziale oder ökologische Standards nichts mehr zählen. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Ökostromförderung sollte die Anhänger solch schlichter »Weisheiten« eines Besseren belehren: Die Richter stellen nämlich darin fest, dass die Regelungen verschiedener Länder zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen, es in der EU aber Wichtigeres gibt als dieses Prinzip: in diesem Fall die Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen.

Die Bedeutung des Urteils geht weit über die konkrete Frage der Fördermaßnahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien hinaus. Es kann denen Munition liefern, die gegen besonders üble Maßnahmen und Vorhaben protestieren. Ob die Kürzungspolitik, mit der die Eurokrisenländer wettbewerbsfähiger werden sollen, oder die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP - weder die nationalen Regierungen noch die EU-Kommission können sich zur Rechtfertigung ihrer falschen Politik auf die Grundprinzipien der Europäischen Union berufen.

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