Gammy entfacht Debatte um Leihmutterschaften

Verbandschef der deutschen Standesbeamten spricht sich für eine Lockerung aus

  • Lesedauer: 3 Min.
Sollen Leihmutterschaften verboten bleiben? Der Präsident der deutschen Standesbeamten hat eine klare Haltung: In bestimmten Fällen sollte man die Leihmutterschaft aus humanitären Gründen erlauben.

Berlin. Jürgen Rast, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamten, plädiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in bestimmten Fällen. Unter Umständen sollte das bestehende Verbot nicht mehr gelten. »Wenn Paare kein Kind bekommen können, ist es meiner Meinung nach aus humanitären Gründen akzeptabel, ihnen so diese Möglichkeit zu eröffnen. Wenn das Prinzip der Leihmutterschaft aber zum Geschäft ausartet, ist es strikt abzulehnen.« In Russland und Thailand gebe es etwa Einrichtungen, die junge, gebärfähige Frauen regelrecht vermieteten.

Weltweit für Schlagzeilen sorgt der Fall des behinderten Leihmutter-Babys Gammy. Eine 21-Jährige hatte in Thailand in eine Leihmutterschaft eingewilligt und Berichten zufolge 10 000 Euro bekommen. »Durch diesen Fall wird die Diskussion über das Thema wieder angefacht. Das bewegt die Menschen«, so Rast, der auch Vizepräsident des Europäischen Verbandes der Standesbeamten ist.

Der Fall der Zwillinge hat internationale Schlagzeilen gemacht. Die thailändische Leihmutter wirft dem 56-jährigen Australier und seiner Frau vor, den Zwillingsbruder des Mädchens wegen seiner Behinderung im Stich gelassen zu haben. Die Eltern bestreiten die Vorwürfe.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte: »Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Leihmutterschaft von der Regierungskoalition abgelehnt wird.« Die Leihmutterschaft wird darin als mit der Würde des Menschen unvereinbar angesehen. Änderungen beziehungsweise Lockerungen in dieser Frage seien derzeit nicht geplant.

Rast berichtete von Fällen in deutschen Standesämtern, bei denen Eltern versuchten, von Leihmüttern ausgetragene Babys mit ausländischen Geburtsurkunden in Deutschland anzumelden. Das ist illegal. »Einige Eltern gehen aber auch so vor, dass es oftmals gar nicht auffällt.«

Die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz strafbar. Das Embryonenschutzgesetz verbietet Ärzten zudem, Leihmutterschaften zu betreuen. Das bedeutet für Paare mit Kinderwunsch, bei denen die Frau kein Kind austragen kann: Sie müssen versuchen, ein Kind zu adoptieren. Oder sie müssen ins Ausland ausweichen, wo andere Gesetze gelten. Liberaler werde das Thema etwa in den Niederlanden, Großbritannien und Griechenland gehandhabt, so Rast. Eine kommerzielle Leihmutterschaft erlaubten etwa die Ukraine, Russland und Indien.

Die australischen Kinderschutzbehörden ermitteln unterdessen nach Medienberichten im Fall der Eltern der in Thailand geborenen Leihmutter-Zwillinge. Hintergrund sind offenbar Berichte über den mutmaßlich wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Vater. Es gehe um Sicherheit und Wohlergehen des sieben Monate alten Mädchens in der Obhut des Ehepaars, so ein Sprecher. Mitarbeiter der Behörde hätten das Haus der Familie Farnell am Dienstagabend aufgesucht, ohne diese aber anzutreffen, berichtete Channel Nine News.

David Farnell ist Berichten zufolge wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft und hat drei Jahre im Gefängnis gesessen. Er habe zwei Mädchen unter zehn Jahren und ein 13-jähriges Kind belästigt, meldete die Zeitung »Australian« unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. dpa/nd

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