Tauziehen um Snowden-Anhörung geht weiter
Opposition will den Whistleblower weiter nach Berlin laden
Berlin. Im Tauziehen zwischen Opposition und Koalition um eine Anhörung des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss rückt eine Verfassungsklage näher. Die Klage in Karlsruhe ist in konkreter Vorbereitung, wie Linke-Obfrau Martina Renner am Mittwoch in Berlin mitteilte.
Die Opposition will erreichen, dass die schwarz-rote Bundesregierung den Weg für eine Vernehmung Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin freimacht. Bei der ersten Ausschuss-Sitzung nach der Sommerpause an diesem Donnerstag wolle die Linke zunächst erneut die Ladung des nach Russland geflüchteten US-»Whistleblowers« Snowden beantragen, sagte Renner.
CDU-Obmann Roderich Kiesewetter und sein SPD-Kollege Christian Flisek machten hingegen auf die über den Sommer veränderte Lage aufmerksam. Snowden kann nun mit einer Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre in Russland bleiben. Das könne eine Vernehmung in Russland oder einem Drittland erleichtern. »Er ist ein Schlüsselzeuge, ich will ihn hören«, sagte Flisek.
Durch Dokumente, die über Snowden in die Öffentlichkeit gelangt waren, kam vor mehr als einem Jahr ans Licht, dass die National Security Agency (NSA) auch in Deutschland massiv Daten ausspäht. Der Untersuchungsausschuss soll die Spähaffäre aufarbeiten. Im Zuge der NSA-Affäre gerieten aber auch die deutschen Geheimdienste in die Kritik.
Im Sommer widmeten sich die Ausschussmitglieder ihrer Aussage nach dem Studium von knapp 1000 Akten etwa des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Kanzleramts und des Auswärtigen Amts. Rund ein Fünftel der Akten könnten zu konkreten Fragen und Vorhalten gegen erwartete Zeugen der Dienste führen, sagte Renner.
Allerdings seien viele Stellen geschwärzt - und wohl weit mehr als etwa aus Sicherheitserwägungen nötig, wie der Linke-Abgeordnete André Hahn sagte. Auch Kiesewetter wertete diese »Entnahmen« als zu umfangreich. Zugleich sagte er, bisher habe es keine Erkenntnisse über Verfehlungen von BND und Verfassungsschutz gegeben.
Für die kommenden Sitzungen hätten sich SPD und Union auf Leitfragen geeinigt. Dabei gehe es unter anderem darum, ob deutsche Nachrichtendienste rechtswidrig mit ausländischen Diensten kooperierten und ihnen Daten etwa für den US-Drohnenkrieg in Afghanistan lieferten, ob ausländische Dienste das deutsche Recht verletzten und ob die Bundesregierung das Parlament ausreichend informiert. dpa/nd
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