Europagericht soll über Speicherung entscheiden
Karlsruhe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll entscheiden, ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern auf seinen Internetseiten speichern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss den Luxemburger Richtern die Frage vor, ob die sogenannten dynamischen IP-Adressen personenbezogene Daten sind und damit dem Datenschutzrecht unterliegen. Die Entscheidung ist für zahlreiche Internet-Anbieter von Bedeutung. (Az. VI ZR 135/13) AFP/nd
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