WG-Leben statt Einsamkeit
Alternative Wohnformen für Pflegebedürftige
Die ältere, pflegebedürftige Frau hat das Alleinsein satt. Mit drei Gleichgesinnten beschließt sie, eine Wohngemeinschaft (WG) zu gründen. Sie besitzt und bewohnt ein ausreichend großes Haus, das lediglich den Bedürfnissen der WG-Mitglieder angepasst werden müsste.
Alle vier Frauen, die pflegebedürftig mit Stufe 1 sind, haben Anspruch auf umfangreiche Förderleistungen aus der Pflegeversicherung. Ambulant betreute Wohngemeinschaften erhalten als Anschubfinanzierung einmalig bis zu 2500 Euro pro Person - maximal 10 000 Euro stehen je Wohngruppe zur Verfügung. Das Geld kann in die Umgestaltung der vier Wohnräume und zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen genutzt werden.
Die WG-Mitglieder waren sich einig, dass es eine gemeinsame neue Küche geben sollte. Für die sanitären Einrichtungen planten sie ein zweites Bad. Die Sanitärräume sollen altersgerecht umgebaut und mit bodengleichen Duschen versehen werden. Da zwei der Bewohnerinnen auf einen Rollator und eine andere auf einen Rollstuhl angewiesen sind, soll der Hauseingang mit einer Rampe versehen und ein Treppenlift eingebaut werden.
Für diese wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kann jede von ihnen einen Zuschuss von 4000 Euro bei ihrer Pflegekasse beantragen, maximal 16 000 Euro. In einer solchen WG fallen auch verwaltungstechnische Aufgaben an, welche die Bewohner eventuell nicht mehr in vollem Umfang selbst erledigen können. Dafür wollen sie eine Hilfe engagieren. Jeder der vier pflegebedürftigen Frauen stehen jetzt monatlich 205 Euro zu, um eine sogenannte Präsenzkraft zu bezahlen.
Dieser Betrag ist zweckgebunden und für die Organisation der Pflege in der Wohngemeinschaft zu verwenden. Bedingung für diese Leistung: Die WG muss laut Sozialgesetzbuch (SGB) XI »ambulant betreut« sein. Dabei ist es unerheblich, ob sich jede der vier Frauen einen »eigenen« ambulanten Dienst aussucht oder sie sich gemeinsam für einen ambulanten Dienst entscheiden.
Wichtig: Bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind unter anderem eine spezielle Begutachtung der Baulichkeiten und Kostenvoranschläge nötig.
Unterstützung bei Beantragung der Gelder erhalten gesetzlich Versicherte von Beratern ihrer Pflegekasse. Privat Versicherte wenden sich an die Compass-Pflegeberatung unter kostenfreier Rufnummer 0800 101 88 00. Christina Fischer
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