Verfassungsbruch statt Aufklärung

Fabian Lambeck über den Sonderbeauftragten für die NSA-Selektorenliste

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Nun also doch: Die Bundesregierung will einen Sonderbeauftragten, als »neutralen« Dritten, der die Sichtung der NSA-Selektorenlisten vornehmen soll. Damit stellt sich Schwarz-Rot nicht nur gegen die Opposition, die Einsicht für den Untersuchungsschuss fordert. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält es für rechtswidrig, die Liste einem Ermittlungsbeauftragten, nicht jedoch dem parlamentarischen Untersuchungsgremium vorzulegen. Es sei unzulässig, so der Dienst, einem solchen Beauftragten Akteneinsicht zu gewähren, während man das dem Ausschuss verweigert. Karlsruhe könnte zu einem ähnlichen Urteil kommen, wenn die Opposition, wie geplant, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. Schließlich sind die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes politisch neutrale Fachleute und keine Werkzeuge der Opposition.

Besonders bedauerlich ist das Einknicken der SPD, die ursprünglich den Ausschuss einbeziehen wollte. Die Bundesregierung nimmt den Verfassungsbruch in Kauf, um die Freunde in Übersee bei Laune - und somit den Informationskanal für die eigenen Nachrichtendienste - offen zu halten. So schürt man weiter Misstrauen, nicht nur bei den eigenen Bürgern, sondern auch bei den französischen und belgischen Nachbarn, die offenbar Opfer des mit BND-Hilfe durchgeführten Datenraubs wurden.

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