Netzaktivisten: EU-Kommission soll Vorratsspeicherung stoppen

Verein »Digitale Gesellschaft«: Deutscher Gesetzentwurf verletzt Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten

  • Lesedauer: 2 Min.
Schwarz-Rot will Daten ohne konkreten Anlass speichern. Der Verein »Digitale Gesellschaft« hält das für eine Verletzung von Grundrechten - und fordert die EU-Kommission auf: Unterbindet die Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Berlin. Der Verein »Digitale Gesellschaft« hat die EU-Kommission aufgefordert, eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu unterbinden. Dazu sandten sie EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker am Montag ein formelles Schreiben zu. Nach Einschätzung der Digitalen Gesellschaft verletzt der deutsche Gesetzentwurf die Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten.

Der Europäische Gerichtshof habe 2014 der anlasslosen Protokollierung des Kommunikationsverkehrs eine klare Absage erteilt, erklärte Volker Tripp, politischer Referent des Vereins. »Als Hüterin der Verträge ist die Kommission daher nun in der Pflicht, den deutschen Vorstoß zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen.«

Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, im Kampf gegen Kriminalität und Terror zu speichern, wer wann und wo mit wem telefoniert hat. Dafür sollen Internetprovider und Telekommunikationsunternehmen vier Wochen lang Handy-Standortdaten und zehn Wochen lang die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefonaten speichern. Inhalte sollen nicht aufgezeichnet werden. Die SPD hatte sich nach kritischen Debatten bei einem kleinen Parteitag mit einer Mehrheit für diese Gesetzespläne ausgesprochen.

Die »Digitale Gesellschaft« stört sich insbesondere daran, dass Daten ohne einen konkreten Anlass gespeichert werden sollen. Außerdem beschränke sich die Speicherung nicht auf das notwendige Mindestmaß. Die Rechte von Berufsgeheimnisträgern, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Psychotherapeuten und Journalisten, würden verletzt. Ihre Daten sollen ebenfalls gespeichert werden, aber nicht verwendet werden dürfen.

Die EU-Kommission kann im Rahmen eines formellen Verfahrens eine Stellungnahme zu dem deutschen »Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten« abgeben und Änderungen an dem Entwurf verlangen. dpa/nd

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