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Kenia geht ein Licht auf

Neues Klimagesetz soll den Einsatz CO2-armer Technologien und erneuerbarer Energien fördern

  • Isaiah Esipisu, Nairobi
  • Lesedauer: 3 Min.
Kleinstsolarsysteme sind insbesondere für die arme Landbevölkerung attraktiv, aber für viele unerschwinglich. Ein neues Gesetz soll klimafreundliche Vorrichtungen steuerlich begünstigen.

Dass Alexander Muyekhi, ein Bauarbeiter im Westen Kenias, und seine Kinder in ihrer Hütte Licht haben und Radio hören können, verdanken sie einem kleinen Prepaid-Solarsystem. Seit der Installation der Mini-Anlage sind die leistungswachen und wegen ihrer Rauchentwicklung gesundheitsschädlichen Kerosinlampen für die Familie passé.

Für viele andere Bewohner des Dorfes Ebubayi im Landkreis Vihiga ist das von der britischen Firma »Azuri Technologies« in Ostafrika vertriebene Kleinstsolarsystem jedoch unerschwinglich. Sie scheitern bereits an den einmaligen Kosten für die Einrichtung des Solarsystems, das aus einer Kontrollbox aus Kunststoff, einem 2,5-Watt-Photovoltaikmodul, einem Akku, zwei LED-Lampen und einer Handy-Ladestation besteht. Hinzu kommt eine wöchentliche Nutzungsgebühr von 1,20 Dollar.

Solche Kleinstsolarsysteme sind gerade die arme Landbevölkerung attraktiv, wie Phililp Kilonzo, technischer Berater der Kenia-Sektion der internationalen Hilfsorganisation »Action Aid«, berichtet. »Leider sind sie für Familien, die mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen müssen, unbezahlbar.«

Angesichts der geringen finanziellen Möglichkeiten hatte Wilbur Ottichilo, Abgeordneter des westkenianischen Wahlkreises Emuhaya und Vorsitzender des Parlamentarischen Netzwerks für erneuerbare Energien und Klima, vor einigen Jahren ein Gesetz vorgelegt, das inzwischen vom Parlament gebilligt und öffentlich diskutiert wurde. Nun muss es noch von Staatspräsident Uhuru Kenyatta gegengezeichnet werden.

»Sobald es in Kraft ist, werden wir es als Rechtsinstrument nutzen, um klimafreundliche Vorrichtungen steuerlich zu begünstigen«, versichert Ottichilo. Obwohl Kenia nur unwesentlich zu den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen beigetragen hat, sieht das Klimaschutzgesetz die Förderung einer Vielzahl von Entwicklungsinitiativen vor, die den heimischen CO2-Ausstoß regulieren sollen.

In Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern investiert der ostafrikanische Staat bereits vermehrt in Erdwärmeprojekte, in die Verlegung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene sowie in Wiederaufforstungs- und Agroforstprogramme. »Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, können Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen intensiviert werden«, betont Ottichilo.

Der Ende 2012 erstmals vom Parlament gebilligte Gesetzentwurf war im Jahr darauf vom damaligen Präsidenten Mwai Kibaki mit dem Argument zurückgewiesen worden, die Öffentlichkeit sei nicht verfassungsgemäß an der Ausarbeitung beteiligt worden. »Wir haben diesmal aufgepasst, keinen Fehler zu machen«, meint dazu der Senatssprecher Ekwee Ethuro.

Das Gesetz sieht die Gründung eines Nationalrats für den Klimawandel vor, der unter anderem die Erstellung nationaler und regionaler Klimaschutzpläne und -maßnahmen koordinieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen wird.

»Das Gesetz gibt der Zivilgesellschaft und den anderen Akteuren ein wichtiges Instrument zur Hand, um Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte umzusetzen und sogar die dafür erforderlichen Finanzmittel zu akquirieren«, sagt John Kioli, Vorsitzender der Kenianischen Arbeitsgruppe zum Klimawandel (KCCWG), in der zivilgesellschaftliche Akteure und Geber vertreten sind.

Infolge des Klimawandels erlebt Kenia unter anderem lang anhaltende Dürren, unregelmäßige Niederschläge, Überschwemmungen und Erdrutsche, die sich Experten zufolge weiter verschärfen werden. Die Tatsache, dass die kenianische Landmasse zu 83 Prozent arid oder semi-arid ist, macht das Land noch anfälliger für die Auswirkungen des Klimawandels.

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