Atomwaffengegner wegen Aufrufe zum Geheimnisverrat verurteilt

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Berlin. Wegen des Vorwurfs strafbarer Aufrufe zum Geheimnisverrat hat das Amtsgericht Cochem am Donnerstag einen Atomwaffengegner zu einer Gesamtgeldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Mit Flugblättern habe der Heidelberger mehrmals versucht, Bundeswehrsoldaten am Fliegerhorst Büchel in der Eifel dazu zu animieren, die Öffentlichkeit über möglicherweise dort stationierte US-Atomwaffen zu informieren, teilte das Gericht mit. Der Friedensaktivist sagte: »Wir werden auf jeden Fall Berufung einlegen.« Dabei rechne er sich gute Chancen aus. Der Fliegerhorst Büchel ist nach einem Bericht des ZDF-Magazins »Frontal 21« über eine dort angeblich geplante Stationierung neuer US-Atomwaffen gerade erneut in die öffentliche Diskussion geraten. dpa/nd

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