Brenntage in Thüringen ab 2016 verboten
Gartenabfälle sollen getrennt gesammelt werden
Erfurt. In Thüringen ist das Verbrennen von Gartenabfällen vom kommenden Jahr an verboten. Die Verordnung, nach der Landkreise und kreisfreie Städte Brenntage unter Auflagen erlauben durften, laufe zum Jahresende aus, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in Erfurt mit. Viele Kreise hätten »die Ausnahme zur Regel gemacht und das Verbrennen ohne weitere Prüfung im Frühjahr und Herbst zugelassen«. Thüringer Kommunen sind den Angaben zufolge aber bereits seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, Bioabfälle der Einwohner, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und zu verwerten - und dafür entsprechende Container aufzustellen.
Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) sagte: »Pflanzenabfälle sind kein Müll. Sie sollen und können weiter verwertet werden.« So könnten Bioabfälle zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. »So wird das Klima geschont und der Nachbar nicht mit Qualm belästigt«, erklärte Siegesmund.
Nach Angaben des Ministeriums gibt es jedoch einige Ausnahmen: So dürfen weiterhin kranke Pflanzen auf Grundstücken verbrannt werden. Zudem bleiben Brauchtumsfeuer erlaubt. Trockenes Holz dürfe auch in Brennschalen zum Kochen und Grillen angezündet werden, sofern es nicht zu Gefahren und Belästigungen komme.
Das Verbrennen von Gartenabfällen wird nicht nur in Thüringen seit Jahren kontrovers diskutiert. Viele Gärtner halten es für unverzichtbar, ein oder zweimal im Jahr Pflanzenreste zu verbrennen, um Ordnung zu schaffen und schädliche Keime und Krankheitserreger zu bekämpfen. dpa/nd
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