Willkür war rechtskonform

Französischer Verfassungsrat segnet Hausarrest für Klimaschützer nachträglich ab

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 4 Min.
Menschenrechtsaktivisten sind entsetzt wegen der Aushebelung von Grundrechten in Frankreich. Die Regierung hingegen will den Ausnahmezustand sogar in der Verfassung verankern.

Die Umweltschützer, die während des Pariser Klimagipfels unter Hausarrest gestellt wurden, haben angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Damit reagieren die Aktivisten auf das Urteil des französischen Verfassungsrats von Dienstagabend, wonach der Hausarrest nicht gegen das Grundgesetz und die darin verankerten Rechte und Freiheiten verstoßen habe.

Staatspräsident François Hollande hatte unmittelbar nach den blutigen Terroranschlägen Mitte November in Paris den Ausnahmezustand verhängt und ihn Tage später durch das Parlament bis Ende Februar 2016 verlängern lassen. Dort wurde im Schnellverfahren auch das 1955 während des Algerienkriegs erlassene Gesetz über den Ausnahmezustand abgeändert. Bisher war darin Hausarrest nur vorgesehen, wenn »akute Gefahr für die Sicherheit« besteht. Das wurde auf Wunsch der Regierung erweitert - nun reicht bereits der »Verdacht auf Gefahr für die Sicherheit und die Störung der öffentlichen Ordnung«. Unter Berufung auf diese Befugnisse haben Polizei und Gendarmerie seit Mitte November mehr als 3000 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Über 360 Verdächtige wurden unter Hausarrest gestellt. Bei den Hausdurchsuchungen, die oft mit brutaler Gewalt durchgeführt wurden und bei denen nicht selten hoher Sachschaden entstand, wurde in weniger als zehn Prozent der Fälle »Verdachtsmaterial« sichergestellt. Dazu gehörten neben 443 Feuerwaffen auch Rauschgift und nachgemachte Markenartikel, denn die Polizei legte ihren Auftrag zur Terrorbekämpfung sehr großzügig aus. Gegen 187 Verdächtige wurde Anzeige erstattet, aber nur in einem Fall reichten die Beweise aus, um ein Untersuchungsverfahren einzuleiten.

Die Maßnahmen des Ausnahmezustandes hatten nicht nur radikale Islamisten und potenzielle Terroristen im Visier. Die Regierung nutzte den von ihr selbst erweiterten Rahmen auch gleich, um Massendemonstrationen und zahlreiche öffentliche Veranstaltungen zu verbieten, die am Rande des Weltklimagipfels für einen Energiewandel im Interesse der Umwelt werben sollten. Einige polizeibekannte »militante und mutmaßlich gewaltbereite« Umweltschützer wurden für die Dauer des Pariser Klimagipfels in der ersten Dezemberhälfte unter Hausarrest gestellt und damit »neutralisiert«.

Die sieben betroffenen Aktivisten, die sich inzwischen wieder uneingeschränkt bewegen können, zogen vor Gericht, um prüfen zu lassen, ob ihr Hausarrest rechtens war. Bei einer ersten Anhörung vor einer Woche argumentierten ihre Anwälte, der ohne Einschaltung der Justiz verhängte Hausarrest sei »unverhältnismäßig« gewesen und habe gegen die verfassungsmäßigen Grundrechte verstoßen. Das Gesetz zum Ausnahmezustand räume den Behörden »übermäßige« Befugnisse ein. Ihre Mandanten seien unter Hausarrest gestellt worden, obwohl sie »nie verurteilt, festgenommen oder von einem Richter angehört wurden«. Die Anwälte warnten, der Hausarrest könne auch politisch ausgenutzt werden, etwa gegen Streikaktionen. Dagegen vertrat der Vertreter der Regierung die Auffassung, dass »Störungen der öffentlichen Ordnung die Bedrohung durch Terrorismus vergrößern können«.

Inzwischen hat die französische Liga für Menschenrechte zusammen mit mehr als 100 weiteren Organisationen die unverzügliche Aufhebung des Ausnahmezustands mit all seinen Einschränkungen der Rechte und Freiheiten der Bürger gefordert. Sie verweisen dabei auf die »zahlreichen Fälle von Willkür und Missbrauch« seitens der Polizei und der Behörden. Oft seien die Opfer »Personen, die nicht im geringsten mit der Gefahr von Terroranschlägen in Verbindung zu bringen sind«. Jean-Pierre Dubois, Ehrenpräsident der Liga für Menschenrechte, spricht von einer »gefährlichen Entwicklung weg vom Rechtsstaat und hin zu einem Willkürregime, das der historischen Heimat der Menschenrechte unwürdig ist«.

Die Regierung scheint diese Argumente wenig zu scheren: Am Mittwoch verabschiedete der Ministerrat den Entwurf einer Verfassungsänderung, mit der die Möglichkeit zur Ausrufung des Ausnahmezustands durch den Präsidenten im Grundgesetz verankert werden soll. Die Chancen für eine Annahme sind allerdings gering, weil für Verfassungsänderungen zwei Drittel aller Parlamentarier stimmen müssen. Der rechten Opposition geht die Änderung jedoch nicht weit genug, weil der Präsident dabei auf Druck des linken Flügels der Sozialistischen Partei nun doch auf die noch Mitte November angekündigte Aberkennung der Staatsangehörigkeit für überführte IS-Kämpfer verzichtet hat.

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