Stadtreinigung hat kein Sperrmüllmonopol

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Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben in Berlin kein Monopol auf die gewerbliche Sammlung von Sperrmüll. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Klageverfahren entschieden.Geklagt hatten sechs Unternehmen, die in Berlin teilweise seit den 90er Jahren Sperrmüll sammeln. Die Umweltverwaltung untersagte ihnen dies in den Jahren 2014 und 2015 mit der Begründung, Sperrmüll dürfe als gemischter Abfall aus privaten Haushaltungen nicht gewerblich gesammelt werden. Sperrmüll falle nicht unter diese Kategorie, stellte das Verwaltungsgericht fest. Auch die Funktionsfähigkeit der BSR sei nicht gefährdet, denn hierdurch werde ihr lediglich etwa acht Prozent der Abfallmenge entzogen. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist möglich. nd

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