Moderne Sklaverei

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Jahr 1960 wurde das erste Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland gegründet. In der ersten Version des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes von 1972 betrug die Höchstentleihdauer drei Monate. Mitte der 1980er Jahre wurde schrittweise auf 24 Monate erhöht. Während sie in der Baubranche verboten ist, findet man Leiharbeit in fast allen Branchen.

Im Juni 2015 gab es in Deutschland rund 961 000 LeiharbeiterInnen, etwa 2,7 Prozent der Beschäftigten. Aktuell gilt ein Branchenmindestlohn von neun Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten. Nachdem beispielsweise die IG Metall in einigen ihrer Branchen Zuschläge für LeiharbeiterInnen durchsetzen konnte, sind aktuell Werkverträge des Unternehmers Mittel der Wahl, Tarifverträge zu umgehen und Löhne zu drücken. Ein Gesetz, dass den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen soll, muss nach dem Willen des DGB noch im ersten Halbjahr 2016 auf den Weg gebracht werden. jme

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -